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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 26. Juli 2004
LPA – Wie bereits auf der vergangenen Sitzung angekündigt, hat die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zum „Schutz vor den Folgen des Tabakkonsums“ verabschiedet. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn es vom Landtag genehmigt und dann im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Einrichtung eines einheitlichen Krankenhausinformationssystems, die Erhöhung der Beförderungskapazität der Seiser-Alm-Umlaufbahn und die Genehmigung des Berufsbildes „Zahntechniker“ wurden von der Landesregierung auf ihrer letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause ebenfalls besprochen.
50.000 EURO FÜR FLÜCHTLINGE IM SUDANSeit 20 Jahren tobt im Sudan ein Brügerkrieg. Mittlerweile hat sich die humanitäre und menschenrechtliche Situation in der Region Dafur dramatisch verschlechtert. Einige Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die Landesregierung stellt für das Krisengebiet eine Notstandshilfe im Ausmaß von 50.000 Euro zur Verfügung.
TREFFEN DER LANDESREGIERUNG MIT DEM BOZNER STADTRAT
Am kommenden Mittwoch trifft sich die Landesregierung mit dem Gemeindeausschuss von Bozen, um eine Reihe von Problemen zu diskutieren. Erörtert werden sollen die Themen Verkehr, Fernheizwerk, geförderter Wohnbau, die Umgestaltung des Bahnhofsareals, das Bauvorhaben in der Südtirolerstraße, die Bereiche Sporteinrichtungen und Altersheime, die Unterbringung von Flüchtlingen und die aktuelle Problematik um die beiden Fußballklubs FC Südtirol und FC Bozen 96. „Wir sollten bei dieser Gelegenheit all die Probleme besprechen, die zur Zeit anstehen, damit wenigstens in einigen Punkten Klarheit geschaffen wird“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
TRENNWÄNDE FÜR LANDHAUS AM BOZNER BODEN
Die Landesregierung hat 3,06 Millionen Euro für das Einrichtungsprogramm im Verwaltungszentrum in der Bozner Schlachthofstraße zur Verfügung gestellt. Das Gebäude am Bozner Boden wird derzeit gebaut und soll die Landesabteilungen für Gesundheit und Sozialwesen beherbergen. Für die Errichtung der Trennwände sind 2,4 Millionen Euro vorgesehen. Das genehmigte Arbeitsprogramm, so Durnwalder, soll helfen, dass beim Bau selbst die notwendigen Anschlüsse in den einzelnen Räumlichkeiten installiert werden können.
ERHÖHUNG DER DURCHFAHRTSBEWILLIGUNGEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN
Sechs Durchfahrtsbewilligungen für Forststraßen standen gehbehinderten Invaliden bisher pro Jahr zu. Mit einem Beschluss hat die Landesregierung heute die Anzahl erhöht. Gehbehinderte Menschen können nun nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung ein Erkennungszeichen mit bis zu zehn Fahrten pro Kalenderjahr erhalten. Die Bewilligungen werden von den Forststationen ausgestellt. Personen, die offensichtlich gehbehindert sind, müssen keine ärztliche Bestätigung vorlegen.
LAASER BERUFSSCHULE NACH STEINHÄUSER BENANNT
Die Berufsschule für Steinbearbeitung in Laas wird in Zukunft den Namen von Johannes Steinhäuser tragen. Steinhäuser war ein bedeutender Fachmann für Marmorbearbeitung und hat sich im 19. Jahrhundert um die Ausbildung junger Steinmetze verdient gemacht. Der 1847 geborene Steinhäuser hat 1873 eine staatliche Betriebs-Lehrwerkstätte errichtet und 1879 die Fachschule für Steinbearbeitung in Laas begründet.
HEIMUNTERKÜNFTE FÜR BEHINDERTE SCHÜLER
Die Landesregierung verabschiedete heute auch den Heim-Unterbringungsplan für behinderte Kinder und Jugendliche der deutschen und ladinischen Volksgruppe. Für das anstehende Schuljahr 2004/05 sind dafür 256.000 Euro vorgesehen.
BERUFSBILD FÜR ZAHNTECHNIKER
Das Berufsbild Zahntechniker wurde von der Landesregierung ebenfalls definiert. „Über das Berufsprofil gab es einen Streit, weil einerseits der Zahntechniker nach deutschem Recht ein Handwerker ist, während er nach italienischem Recht ein Sänitätsberuf ist. Deshalb mussten wir ein für alle Mal entscheiden, wie wir das Berufsbild handhaben wollen“, so der Landeshauptmann auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Nach der Entscheidung der Landesregierung ist der Zahntechniker ein Handwerksberuf, der eine paramedizinische Aufgabe zu erfüllen hat.
GE „SCHUTZ VOR DEN FOLGEN DES TABAKKONSUMS“
Den Gesetzesentwurf zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Tabakkonsums wurde von der Landesregierung endgültig genehmigt und wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Dadurch wird das Rauchen künftig in allen öffentlichen Lokalen sowie Lokalen, die öffentlich zugänglich sind, verboten sein. Im Wesentlichen hat die Landesregierung den Entwurf in der Form genehmigt, in der er bereits vor einer Woche präsentiert wurde. Hinzugefügt wurde, so Durnwalder, dass das Rauchen nicht nur in „rein“ öffentlichen Räumlichkeiten verboten wird, sondern auch in Jugendeinrichtungen oder Sportstätten, die von Privaten geführt werden. Auch private Clubs müssen, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, das Rauchverbot umsetzen.
Eine eigene Durchführungsbestimmung soll die technischen Details für Raucherabteilungen regeln.
TRANSPORTKAPAZITÄT DER UMLAUFBAHN ZUR SEISER ALM ERHÖHT
Die Landesregierung hat einer Erhöhung der Förderleistung der Kabinenbahn auf die Seiser Alm von 2400 auf 4000 Personen pro Stunde zugestimmt. „Das heißt nicht“, so Durnwalder, „dass die Umlaufbahn ständig mit einer Beförderungskapazität von 4000 Personen betrieben wird. Vielmehr kann in Spitzenzeiten die Förderleistung auf diese Menge angehoben werden, um Wartezeiten zu vermeiden.“
FLEXIBILITÄT FÜR SCHULVERWALTUNGSPERSONAL
Die elektronische Arbeitszeiterfassung an den Schulen wurde von der Landesregierung ebenfalls erörtert. Festgelegt wurde, dass das Verwaltungspersonal an allen Schultagen von 8.30 Uhr bis 12 Uhr eine Öffnung des Sekretariats garantieren muss. Am Donnerstag muss eine Öffnungszeit bis 17.30 Uhr gewährleistet sein. Darüber hinaus könne das Personal, je nach den Bedürfnissen vor Ort, flexibel eingesetzt werden, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.
ENTKLASSIFIZIERUNG DER STAATSTRAßEN
Der Staat hat im Zuge der Föderalisierungsmaßnahmen die Kompetenz über etliche Staatsstraßen an die Regionen abgeben. Südtirol verwaltet aufgrund der autonomiepolitischen Regelung seit dem 1. Juli 1998 die Staatsstraßen auf dem Landesgebiet. Zur Abdeckung der Instandhaltungskosten dieser Straßen gilt ein Abkommen zwischen Land und der Staatsstraßenverwaltung ANAS. Demnach erhält die Landesverwaltung einen prozentuellen Kostenzuschuss vom Staat für die zu betreuenden Straßenkilometer. Da nun der Staat etliche Straßenabschnitte an die Regionen abgegeben hat, würde der Südtiroler Anteil (831 Kilometer) am Gesamt-Staatstraßennetz Italiens verhältnismäßig ansteigen. Das ist für den Staat nicht tragbar. Die Landesregierung, so Durnwalder, sei grundsätzlich bereit zu verhandeln. Der Staatszuschuss für die vom Land zu betreuenden Staatsstraßen solle zwar in etwa derselbe bleiben, wohl aber sollen 366 der Staatstraßenkilometer zu Landesstraßen „entklassifiziert“ werden. Damit würde die staatliche Kostenbeteiligung auf dem aktuellen Niveau bleiben. Durnwalder wünscht sich, dass ein fixer Betrag festgelegt wird. Dieser solle dann jährlich der Inflation angepasst werden.
EINHEITLICHES KRANKENHAUSINFORMATIONSSYSTEM EINGEFÜHRT
Südtirols Sanitätseinheiten sollen den Datenaustausch künftig über ein einheitliches Krankenhausinformationssystem, kurz KIS, abwickeln. Bisher habe jeder Sonderbetrieb ein eigenes System gehabt. Das sei in einem kleinen Land wie Südtirol weder tragbar, noch für die Kooperation zwischen den einzelnen Krankenhäusern förderlich. Die Einführung des KIS gehört zu den Umstrukturierungsmaßnahmen im Sanitätssystem und soll auch zu einer Kostenreduktion führen.
WEITERE AUSSPRACHE ZUM KÜCHELBERGTUNNEL
Die Gemeinde Algund hat um einen Aufschub der Bauleitplanänderung bezüglich des Projekts „Küchlberg-Tunnel“ zur Umfahrung von Meran gebeten. Die Gemeinde möchte sich mit den zuständigen Technikern und den Landesräten zu einer weiteren Aussprache treffen. Innerhalb August müsse jedoch eine Entscheidung fallen, teilte Durnwalder mit.
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