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Nachtragshaushalt 2004 tritt am 4. August in Kraft

LPA - Der Nachtragshaushalt 2004 und das entsprechende Finanzgesetz treten am kommenden 4. August 2004 in Kraft. Die beiden Gesetze werden im nächsten Amtsblatt der Region, Nr. 31 vom 3. August 2004, veröffentlicht. Ab nächster Woche kann die Landesverwaltung somit über die zusätzlichen knapp 303 Millionen Euro verfügen.

Als Landesgesetze Nr. 4 und Nr. 5 sind das Finanzgesetz und der Nachtragshaushalt 2004 vom Südtiroler Landtag verabschiedet worden. Die Gesetze werden im nächsten Amtsblatt der Region (Nr. 31) am 3. August veröffentlicht und am Tag danach, also am 4. August rechtswirksam. Ab diesem Tag kann die Landesverwaltung somit über die zusätzlichen 302,9 Millionen Euro verfügen. Der Landeshaushalt 2004 wächst somit auf insgesamt 4.752,6 Millionen Euro an.

Beachtenswert am diesjährigen Nachtragshaushalt ist nach den Worten von Finanzlandesrat Werner Frick der Investitionsanteil: "In Südtirol sind rund 70 Prozent des knapp 303 Millionen Euro umfassenden Nachtragshaushaltes für Investitionsausgaben vorgesehen; das sind insgesamt über 210 Millionen Euro. Im Nachtragshaushalt im vergangenen Jahr betrug der Anteil für Investitionen nur 51 Prozent. Der gesamte Investitionsanteil am Landeshaushalt steigt somit auf 34,7 Prozent."

jw

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