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Urlaub am Bauernhof: "Neueinstufung verhindert Wettbewerbsnachteil"
(LPA) Als wichtigen Schritt im Bereich des Urlaubs am Bauernhof sieht Landesrat Hans Berger die heutige Verabschiedung des Vorschlags zur Neueinstufung der Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe durch die Landesregierung. "Wir schaffen so internationale Vergleichbarkeit und verhindern Wettbewerbsnachteile", so Berger.
Das heute verabschiedete Reglement zur Neueinstufung wurde von Landesrat Berger (für die Kategorie Urlaub am Bauernhof) und dessen Kollegen Thomas Widmann (für die Privatzimmervermieter) eingebracht.Die Kriterien sehen im Bereich des Urlaubs am Bauernhof die Erhöhung der Kategorien von bisher maximal drei auf vier Blumen vor. "Damit gleichen wir unsere Einstufungsstandards jenen in unseren Nachbarländern an", so Landesrat Berger. "Die Gäste wissen demnach genau, was sie in welcher Kategorie erwartet - egal ob sie nun einen Betrieb in Österreich oder einen in Südtirol vor sich haben", so der Landwirtschafts-Landesrat. Die internationale Vergleichbarkeit bringe auch mit sich, dass ein bisher gegebener Wettbewerbsnachteil ausgeräumt wird.
"Die Neueinstufung kann auf der Grundlage der heute verabschiedeten Kriterien seriös und nachvollziehbar erfolgen", verspricht Berger, der in den letzten Jahren immer wieder mit Beschwerden über angeblich fehlerhafte Einstufungen konfrontiert worden ist. "Solche Falscheinstufungen bringen letztlich einen enormen Imageschaden für die gesamte Urlaub-am-Bauernhof-Branche mit sich, weshalb wir sie durch die entsprechende Festschreibung detaillierter Einstufungs-Kriterien zu verhindern versuchen", so der Landesrat.
Für mehr Sicherheit bei der Einstufung sorgen schließlich auch Kontrollen vor Ort, die "nicht nur punktuell, sondern innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne flächendeckend durchgeführt werden", erklärt Berger abschließend.
chr