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Piercen und Tätowieren: Einschreibungen zum Ausbildungskurs
(LPA) Wer Tätowieren oder Piercen will, muss in Südtirol eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Für den nächsten Lehrgang ist der Termin für die Einschreibungen nun bis zum 30. Dezember verlängert worden.
Das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals macht darauf aufmerksam, dass der positive Abschluss der Ausbildung Voraussetzung für die Genehmigung zur Durchführung von Tätowierungen und Piercing ist. Und zwar auch für alle Gold- und Silberschmiede sowie andere Fachleute, die nicht ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens dafür vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen.Als Voraussetzungen für den Besuch des Ausbildungskurses gelten der Abschluss des Bienniums einer Sekundarschule zweiten Grades oder einer zweijährigen beruflichen Vollzeitausbildung sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.
Für die Einschreibung zum Kurs ist es notwendig, 150 Euro auf das Postkontokorrent Nr. 273391 lautend auf "Autonome Provinz Bozen – Schatzamtsdienst" einzuzahlen. Für weitere Auskünfte und eventuelle Einschreibungen - der letzte Termin ist der 30. Dezember - können sich Interessierte an das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in der Freiheitsstraße 23, Bozen wenden (Tel. 0471 411608; E-mail: tiziana.volante@provinz.bz.it; Internet: www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305/index_d.htm)
chr