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Antirauch-Gesetz: Gesundheitsressort trifft Vertreter der Ordnungskräfte

(LPA) Noch knapp zehn Tage, dann tritt das Landesgesetz zum Schutz der Nichtraucher in Kraft. Im Ressort von Gesundheitslandesrat Richard Theiner hat man sich heute mit Vertretern der Ordnungskräfte getroffen, um mit ihnen die Vorgangsweise ab 1. Jänner zu besprechen. Dann wird in allen öffentlich zugänglichen Räumen das Rauchen verboten sein.

Ressortdirektor Florian Zerzer (Mitte) mit Vertretern der Ordnungskräfte
Das Treffen mit den Ordnungshütern ist Teil einer Reihe von Ausprachen zur Umsetzung des Nichtraucherschutz-Gesetzes, das am 1. Jänner in Kraft tritt. So hat man sich im Ressort von Landesrat Theiner bereits mit Vertretern der Schulen, der betroffenen Verbände sowie der Restaurant- und Barbetreiber getroffen. Heute gab es eine Aussprache mit Vertretern der Quästur, der Bozner Stadtpolizei, der Carabinieri, der Forstwache, der Hygienedienste der Sanitätsbetriebe sowie der Umweltmedizin.

Das Treffen ist insofern bedeutend, weil es gerade die Ordnungskräfte sind, die das Rauchverbot in den öffentlich zugänglichen Räumen durchsetzen müssen. So wurde heute das Verhalten in der Übergangsphase abgestimmt, vor allem in Hinblick auf mögliche Strafen und auf die Rauchverbots-Beschilderung. Dabei wurde vereinbart, zunächst auf Information statt auf Strafen zu setzen, auch weil das Landesgesetz zehn Tage früher in Kraft tritt als das entsprechende Staatsgesetz. Ende Jänner gibt es ein weiteres Treffen mit den Ordnungshütern, um sich über die bis dahin gemachten Erfahrungen auszutauschen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher soll die Gefahr des Passivrauchens einschränken und in erster Linie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen. Aus diesem Grund gilt ab 1. Jänner ein Rauchverbot für alle geschlossenen Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Darüber hinaus darf auch in allen offenen Bereichen, die zu Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen gehören, nicht mehr geraucht werden.

Grundsätzlich verboten ist das Rauchen auch in Räumen, in denen Speisen verabreicht werden. Allerdings gibt es hier eine Ausnahmeregelung, oder genauer: eine Übergangsregelung: Lokalen, in denen ausschließlich Getränke serviert werden (also Bars), sowie Restaurants, die von solchen Lokalen nicht zur Gänze durch eine Mauer abgegrenzt sind, wird eine Anpassungsfrist von sechs Monaten zuerkannt. Sie müssen bis zum 30. Juni 2005 an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Klargestellt wurde heute, dass in Gastbetrieben, in denen Speisen verabreicht werden, auch die Betreiber dazu angehalten sein werden, das Rauchverbot durchzusetzen, auch wenn sie rechtlich keinerlei Möglichkeiten haben, Strafen zu verhängen. Dies ist Aufgabe der Ordnungskräfte, während in den Schulen der Direktor, in den öffentlichen Gebäuden und in den Jugendzentren der jeweils Verantwortliche dafür Sorge tragen muss, dass nicht geraucht wird.

chr

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