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Beiträge und Beihilfen im Sport- und Freizeitbereich
(LPA) Sport- und Freizeitvereine, Verbände und Gemeinden können noch bis zum 31. Jänner um Landesbeiträge für ihre Tätigkeiten bzw. für Investitionen im Sportbereich ansuchen. Zuständig für diese Gesuche ist das Landesamt für Sport.
Das Land unterstüzt Sport- und Freizeitvereine sowie Verbände, indem es über das Amt für Sport Beihilfen und Beiträge für die ordentliche Jahrestätigkeit, für Sport- und Freizeitveranstaltungen, den Ankauf von Geräten, für Fortbildungskurse oder die Errichtung und den Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen vergibt. Entsprechende Ansuchen können noch bis zum 31. Jänner im Amt für Sport eingereicht werden.Auch die Gemeinden können um Zuschüsse für Investitionen im Sportbereich ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in das Maßnahmenprogramm 2005 für den Sportstättenbau aufgenommen werden. Ist dies der Fall, kann das Land einmalige Beiträge auszahlen oder die Garantie für und die Tilgung von Darlehen übernehmen.
Die entsprechenden Anleitungen und die neuen Gesuchsvordrucke hat das Landesamt für Sport bereits allen aktenkundigen Vereinen und den Gemeinden übermittelt. Die Verantwortlichen des Amtes weisen darauf hin, dass keine alten Gesuchsvordrucke verwendet werden sollten, da es aufgrund der neuen Kriterien einige Änderungen gebe. Sollten zusätzliche Vordrucke notwendig sein, so liegen diese im zuständigen Amt im Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen auf. Auch im Südtiroler Bürgernetz können die Vordrucke abgerufen werden (www.provinz.bz.it/sport). Selbstverständlich gibt es im Amt für Sport auch alle notwendigen Informationen (Tel. 0471 412680/81; Parteienverkehr: montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags bis 13.00 Uhr und nachmittags von 14.00 bis 17.30 Uhr).
chr