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Nächste Jägerprüfung im Mai - Anmeldungen bis 31. März
(LPA) Die nächsten Jägerprüfungen finden im Mai statt. Und zwar geht es um die praktische Prüfung in St. Lorenzen am 10., 11. und 12. Mai bzw. um die vorgeschriebene Schießprüfung samt mündlicher Prüfung in Meran-Obermais am 13. Mai sowie vom 17. bis 20. Mai. Zulassungsgesuche können ab sofort eingereicht werden, und zwar bis zum 31. März.
Die Gesuche sind im Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstaße 6, Bozen, einzureichen, und zwar auf Stempelpapier zu elf Euro und mit Angabe der jeweiligen Telefonnummer. Kandidaten, die die Schießprüfung noch abzulegen haben, müssen dem Gesuch auch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung - ebenfalls versehen mit einer Stempelmarke zu elf Euro - beilegen. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 20. November des abgelaufenen Jahres ausgestellt worden sein. Die entsprechenden Vordrucke liegen im Amt für Jagd und Fischerei auf, sind aber auch im Internet zu finden, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/forst/3204. Zur Prüfung zugelassen werden nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung - vor der eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist - und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, muss - um den Jagdbefähigungsnachweis zu erlangen - nur eine Zusatzprüfung über das geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) ablegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Kopie des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.
Für das Übungsschießen steht ab 30. März der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstr. 1 (Tel. 0474 474278), jeden Mittwoch und Donnerstag von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Für das Übungsschießen in Meran ist ab 23. April der Schießstand in der Katzensteinstr. 31 (Tel. 0473 237466) jeden Samstag und Sonntag von 09.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
In diesem Zusammenhang macht das Landesamt für Jagd und Fischerei darauf aufmerksam, dass Männer für die Zulassung zum Übungsschießen den Militärentlassungsschein und einen gültigen Personalausweis vorlegen müssen. Auch ist eine Kopie der ärztlichen Eignungsbescheinigung abzugeben. Frauen und Männer, die den Militärdienst nicht abgelegt haben, müssen dagegen den Mitgliedsausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser kann auch beim St. Lorenzner bzw. Meraner Schießstand beantragt werden. Dafür sind zwei Passbilder erforderlich.
Auch wird darauf aufmerksam gemacht, dass Männer, die als Alternative zum Wehrdienst zum Zivildienst zugelassen worden sind, zur Jägerprüfung nicht antreten können, da für sie jeder Waffengebrauch verboten ist.
Alle Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Bis dahin können alle weiteren Auskünfte im Amt für Jagd und Fischerei eingeholt werden (Tel. 0471 415175 bzw. 0471 415172).
chr