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Umweltprämien und Ausgleichszulage für das Jahr 2005
(LPA) Wichtige Post flattert in den nächsten Tagen bei den Südtiroler Bauern ins Haus. All jene, die bereits in den letzten Jahren um die Auszahlung von Umweltprämien oder Ausgleichszulage angesucht haben, sind nun angeschrieben worden, da die jährlichen Bestätigungsgesuche, sowie die Änderungen und neuen Gesuche für das heurige Jahr fällig sind. Entgegen genommen werden sie von der "Bauernbund Service GmbH", die die Abwicklung der Gesuchskampagne für die Landesabteilung Landwirtschaft übernommen hat.
"In Absprache mit meiner Abteilung hat die ,Bauernbund Service GmbH' all jene Bauern angeschrieben, die bereits in den vergangenen Jahren Ansuchen vorgelegt haben", erklärt Landesrat Hans Berger. Dieses Schreiben enthält die Einladung zu den jeweiligen Sprechtagen, die Fälligkeitstermine und alles weitere Wissenswerte. "Wichtig ist, dass sich die Bauern vor Augen halten, dass die Gesuche ausschließlich bei den Sprechtagen eingereicht werden können", so der Landesrat.Bauern, die erstmals um Umweltprämie oder Ausgleichszulage ansuchen, sollten sich an die jeweiligen Zonenbüros des Bauernbundes wenden, um dort einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Termine können die Bauern die notwendige Hilfe bei der Abfassung der Gesuche erhalten.
"Wir weisen darauf hin, dass für die Ausgleichszulage jedes Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden muss", erklärt Landesrat Berger. Zudem werden die vom Antragsteller festgestellte Höhenlage der Milchsammelstelle und die Entfernung von der Hofstelle aufgenommen.
Im Gegensatz zur Ausgleichszulage geht mit dem Ansuchen um die Umweltprämien eine fünfjährige Verpflichtung einher. Das heißt, dass diejenigen, die in den vorigen Jahren ein Gesuch für die Umweltprämien vorgelegt haben, auch heuer wieder verpflichtet sind, für das Jahr 2005 ein Bestätigungsgesuch vorzulegen. Falls dies nicht geschieht, muss dies einer Unterbrechung der eingegangenen Verpflichtung gleichgestellt werden. Dies bringt den Widerruf des Gesuches und die Notwendigkeit der Rückzahlung bereits erhaltener Beiträge mit sich.
Alle näheren Informationen zu Umweltprämien und Ausgleichszulage gibt's in den Landesabteilungen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur und Landschaft, sowie in den Zonenbüros der "Bauernbund Service GmbH".
chr