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Studienbeihilfen für Gesundheitspersonal

(LPA) Für die Fachausbildung und die ständige Weiterbildung der in Gesundheitsberufen Beschäftigten sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich zahlt das Land Studienbeihilfen. Die Gesuchsvorlagen gibt es ab sofort, eingereicht werden müssen die Gesuche bis zum 30. April.

In den Genuss der Studienbeihilfe für das Schuljahr 2004/05 können Studenten kommen, deren Familieneinkommen nach Abzug der Freibeträge im Jahre 2003 weniger als 23.500 Euro betragen hat. Die Höhe der Studienbeihilfen richtet sich nach dem Einkommen und der jeweiligen Kursdauer.

Gesuchsvorlagen sind ab sofort im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals in der Freiheitsstraße 23, VIII. Stock, Bozen, erhältlich. Zu finden sind die Vorlagen - ebenso wie die Kriterien für die Zuweisung der Beihilfen - auch im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305, Kapitel "Beiträge".

Die Gesuche selbst müssen innerhalb 30. April dieses Jahres eingereicht werden, sofern sie Kurse betreffen, die im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Juli begonnen haben oder noch beginnen.

Weitere Auskünfte gibt's im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals bei Claudia Paulato (Tel. 0471 411612 bzw. 0471 411600; E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it).

chr

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