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Beschlüsse der Landesregierung vom 17. Januar 2005

LPA - Mit dem Omnibusgesetz für den Bereich „Institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur und Sport etc.“, das insgesamt zehn Landesgesetze abändert, hat sich die Landesregierung bei ihrer Montagssitzung am 17. Januar 2005 befasst. Wichtige Themen waren auch die Schulreform und die Finanzierung von Bauvorhaben der Gemeinden. Die Gemeinden bekommen insgesamt 43,7 Millionen Euro, um Bauvorhaben zu verwirklichen, gab Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung bekannt.

Vertreter des Landes der Gesellschaft für Brennerbasistunnel ernannt

 

Der Bürgermeister von Franzensfeste, Johann Wild, wird der Vertreter Südtirols in der Gesellschaft für den Bau des Brennerbasistunnels sein. Das hat die Landesregierung heute entschieden. Im Gremium sitzen jeweils sechs Vertreter Österreichs und Italiens. Davon vertreten jeweils drei die Eisenbahngesellschaften und drei die lokalen Körperschaften. Wie Landeshauptmann Durnwalder betonte, sei es der Landesregierung wichtig gewesen, einen Eisacktaler Gemeindevertreter in dieses Gremium zu bestellen, da das Eisacktal beim Bau des Brennerbasistunnels am meisten betroffen sei. Das Transportministerium hatte die Landesregierung aufgefordert, einen Vertreter zu benennen.

Das Land Südtirol ist übrigens auch im Interministeriellen Komitee für den Brennerbasistunnel vertreten. In diesem Gremium sitzen fünf Delegierte der Ministerien. Die Belange Südtirols vertritt der stellvertretende Generaldirektor des Landes, Hermann Berger. Das Land Trentino hat hingegen nur einen Beobachter in dieses Komitee entsenden können.

 

Schulreform: Englisch bereits ab der 5. Klasse Grundschule

 

Über die Schulreform insbesondere bezüglich der Kern- und Wahlfächern in der italienischen Schule hat die Landesregierung heute beraten. Wie die Reform vorsieht, werden künftig so genannte Kernfächer und Wahlfächer unterrichtet. Bei den Wahlfächern wird nochmals zwischen vorgeschriebenen und freien Wahlfächern unterschieden. Die Landesregierung hat inzwischen die Anzahl der Kern- und Wahlfächer festgelegt. Die wichtigste Neuheit dabei ist, dass in der italienischen Grundschule bereits ab der 5. Klasse Grundschule Englisch als obligatorisches Wahlfach gilt. In der Grundschule sollen künftig 28 Stunden Kernfächer unterrichtet werden, wobei eine Unterrichtsstunde nicht wie bisher 50 Minuten sondern nun 60 Minuten dauern soll. Dazu kommen zwei Stunden Wahlfächer, von denen eine Stunde fakultativ und die andere obligatorisch ist. „Ab dem Schuljahr 2005/2006 wollen wir mit dem Englischunterricht in der Grundschule beginnen und dann sehen, ob er nicht bereits in die vierte Klasse vorverlegt werden soll“, kündigte Landeshauptmann Durnwalder an. Für die italienischen Mittelschulen sind 27,5 Unterrichtsstunden in den Kernfächern und drei Unterrichtsstunden in den Wahlfächern vorgesehen.

 

Institut für den sozialen Wohnbau: Nullmiete bleibt

 

Bürger, die mit ihrem Einkommen unter dem Lebensminimum liegen, mussten bisher in Wohnungen des Instituts für sozialen Wohnbau keine Miete, sondern nur die so genannten „Kondominiumsspesen“ bezahlen. Das soll auch weiterhin so bleiben, hat die Landesregierung entschieden. Zur Diskussion gestanden war der Vorschlag, dass auch diese Mieter einen Zins bezahlen sollten, nämlich einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. „Es hat aber wenig Sinn, zuerst Miete von diesen Bürgern einzuheben und ihnen das Geld dann wieder rückzuvergüten“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

 

Land kauft Aktien an Brennerautobahn AG

 

Die Landesregierung wird nach einem heutigen Beschluss das gesamte Aktienpaket der „BrennerautobahnAG“, das von der Südtiroler Sparkasse AG gehalten wird, erwerben. Dazu gehören 17.116 Aktien, die jeweils einen Preis von 508 Euro haben. Das Land wird das Aktienpaket also für 8,694 Millionen Euro kaufen und hält dann 2,4 Prozent der Aktien an der „BrennerautobahnAG“.

 

Land erhöht Kapital an der Interbrennero

 

Das Land wird sich an der Kapitalerhöhung der Gesellschaft „Interbrennero – Interporto Servizi Doganali e Intermodali del Brennero KG“ beteiligen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Demnach wird das Land weitere 111.111 Aktien zu einem Stückpreis von 13,50 Euro pro Aktie zeichnen. Den Aufpreis mit einberechnet gibt das Land insgesamt 1,499 Millionen Euro dafür aus. Die Gesellschafterversammlung der „Interbrennero KG“ hatte im November 2004 beschlossen, das Aktiengesellschaftskapital von 5,66 auf 12,688 Millionen Euro sowie durch die Einbringung von Sachwerten und Geldüberweisungen anzuheben. Das Land hält nun einen Anteil von 17 und nicht mehr wie bisher einen Anteil von 19 Prozent an der „Interbrennero KG“.

 

Gemeinden bekommen Geld für Bauvorhaben

 

Damit die Gemeinden wichtige Bauvorhaben verwirklichen können, greift ihnen das Land unter die Arme. Die Landesregierung hat heute 43,7 Millionen Euro für öffentliche Arbeiten im Interesse der Gemeinden zweckgebunden. Den größten Betrag hat die Landesregierung mit 4,28 Millionen Euro der Gemeinde Bozen zugewiesen. Südtirols kleinste Gemeinde Waidbruck erhält mit 41.139 Euro auch den niedrigsten Beitrag. Der Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Bevölkerungsanzahl und der Fläche der Gemeinden.

In der Anlage ist eine Liste der Beiträge bezogen auf die verschiedenen Gemeinden enthalten.

 

Praktika beim Land: 70 Plätze für Jungakademiker, Studenten und Schüler

 

Drei Monate lang können Jungakademiker, Universitätsstudenten und Schüler auch in diesem Jahr wieder ein „Schnupperpraktikum“ bei der Landesverwaltung absolvieren und so Arbeitserfahrungen sammeln. Die Landesregierung hat beschlossen, 70 Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. „Als Vergütung bekommen die Praktikanten zwischen 24 und 34 Euro pro Tag“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Oberschüler werden mit 24 Euro bezahlt. Studenten und Jungakademiker erhalten 29 Euro pro Tag. Für jene Studenten und Akademiker, die ein Praktikum in den Außenämtern in Brüssel oder Rom absolvieren, sind 34 Euro pro Tag vorgesehen.

 

Omnibusgesetz: 20 Artikel genehmigt

 

Insgesamt 95 Artikel will die Landesregierung in vier so genannten „Omnisbusgesetzen“ verabschieden. Die Bereiche der vier Gesetzesentwürfe entsprechen den Bereichen, mit denen sich die vier verschiedenen Gesetzgebungskommissionen des Landtags befassen. Insgesamt 20 Artikel hat die Landesregierung heute genehmigt. Sie alle betreffen den Bereich „Institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und Beziehungen des Landes zur Europäischen Union, Kommunikationswesen“. „Die genehmigten Artikel sollen zehn Landesgesetze geringfügig abändern - es handelt sich dabei zum Großteil um technische Änderungen“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder.

Verträge mit einem Geldwert bis zu 245.000 Euro beispielsweise sollen künftig von den Direktoren abgeschlossen werden können. Jene mit höheren Geldsummen müssen weiterhin die Landesregierung genehmigen.

Über das Omnisbusgesetz soll geregelt werden, inwieweit die Mitarbeiter in der Landesverwaltung haftbar sind.

Ein weiterer Punkt betrifft den Rat der Gemeinden. Diese haben bisher alle Gesetzesänderungsanträge in den Gesetzeskommissionen des Lantags mit zehntägiger Einsprachefrist zugeschickt bekommen, die den Kompetenzbereich der Gemeinden betreffen. Künftig sollen sie nur mehr dann informiert werden, wenn etwas geändert wurde, was sie betrifft.

Im Omnibusgesetz ist auch vorgesehen, dass die Personalagentur, die das Land bei Kollektivvertragsverhandlungen vertritt, aus acht Mitgliedern und einem Vorsitzenden bestehen soll. Der Vorsitzende soll das erhöhte Gehalt eines Amtsdirektors beziehen.

Auch in Bezug auf die Anerkennung der Verdienste der Landesangestellten soll es genaue Richtlinien geben.

Anderes geregelt werden soll auch die Denkmalbindung von Gebäuden der öffentlichen Verwaltung. Alle über 50 Jahre alten Gebäude wurden bisher automatisch unter Denkmalschutz gestellt. Nun sollen nur mehr jene Gebäude unter Schutz gestellt werden die, wie Landeshauptmann Durnwalder betonte, „besondere Eigenschaften aufweisen und schützenswert sind“. Der Unterschutzstellung sollte ein entsprechender Antrag der zuständigen Ämter vorausgehen. Nach diesem Antrag dürfe für 180 Tage am Gebäude nichts geändert werden.

Um Förderungen im Bereich Bibliothekswesen, Jugend und Weiterbildung, sollen künftig auch Genossenschaften ansuchen können. Auch dies soll über das Omnibusgesetz möglich werden.

Mit dem Omnibusgesetz möchte die Landesregierung außerdem die Regelung abändern, die vorsieht, Museumsstücke nur für Museen anzukaufen, die von der öffentlichen Hand geführt werden. Auch private Museen sollten Gegenstände zur Verfügung gestellt bekommen, meinte Landeshauptmann Durnwalder.

SAN

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