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Über 700 Steuerbefreiungen für Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfilter

LPA - Die erst kürzlich eingeführte Befreiung der Kraftfahrzeug-Steuer (Kfz) für Dieselfahrzeuge, die mit Partikelfilter ausgestattet sind, kommt bei den Südtirolern gut an: über 700 Ansuchen um Steuerbefreiung zählt das Landesamt für Abgaben bis heute. „Ein äußerst erfreuliches Ergebnis für unser Land, die Steuererleichterung greift gut“, sagt Landesrat Werner Frick.

Auf Antrag von Finanzlandesrat Frick hatte die Landesregierung die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge im Frühjahr 2004 eingeführt. Diese sieht eine Befreiung der Kfz-Steuer im ersten Steuerjahr vor. Seitdem stieg in Südtirol die Zahl der Dieselfahrzeuge, die mit Partikelfilter ausgestattet sind: So genießen bereits 692 Fahrzeugbesitzer, die sich ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter angeschafft hatten, eine Befreiung der Kfz-Steuer. 43 Fahrzeugbesitzer haben in ihrem Wagen nachträglich einen Partikelfilter einbauen lassen und profitieren ebenso von der Steuerbefreiung des Landes.
Die technisch anerkannten Russpartikelfilter für die Nachrüstung wurden auf der Webseite des Landesamtes für Luft und Lärm unter www.provinz.bz.it/umweltagentur/2902/FAP/search_oldcar_d.asp veröffentlicht. Eine eigene von der Landesagentur für Umwelt produzierte Vignette kennzeichnet das mit einem Diesel-Partikelfilter ausgerüstete Fahrzeug. Die Vignette wird dem Fahrzeugbesitzer zugesandt. Auch Umweltlandesrat Michl Laimer und Mobilitätslandesrat Thomas Widmann begrüßen die Wahl der Südtiroler, sich ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter anzuschaffen. „Neben der Steuererleichterung tragen sie zu einer besseren Luftqualität bei und haben auch bei einer Schließung der Städte freie Fahrt“, unterstreichen die Landesräte die Vorteile.
Eigentümer von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter sowie Eigentümer von Fahrzeugen mit einem Nachrüst-Partikelfilter sind ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie innerhalb von 60 Tagen ab Kauf oder Nachrüstung dem Landesamt für Abgaben eine entsprechende Erklärung übermitteln. Sämtliche Informationen zur Steuerbefreiung können im Internet nachgelesen werden: www.provinz.bz.it/fkz-steuer .

SAN

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