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LR Frick legt neue Bestimmungen für Gruben und Steinbrüche vor
LPA - Südtirols 146 Gruben, Steinbrüche und Torfstiche sollen künftig neuen Bestimmungen unterliegen. Eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Landesgesetz wird der zuständige Landesrat Werner Frick am kommenden Montag, 24. Januar 2005, der Landesregierung vor. „Die Einführung einer Abbaugebühr für die Gemeinden, einer Konzessionsgebühr und eine neue Form Abwicklung des Genehmigungsverfahrens für die Abbautätigkeit sind die wesentlichen Neuerungen“, kündigt Frick an.
„Von nun an sollen Gemeinden als Entschädigung für die Belastung durch den Abbau vor Ort, der Verkehr und Lärm hervorrufen kann, eine Entschädigung bekommen“, erläutert Landesrat Frick. Diese Summe werde von der Gemeinde in Form einer Abbaugebühr kassiert. Die Höhe der Gebühr richte sich nach der Art und Qualität der abgebauten Materialien. Derzeit beträgt die jährliche Abbaumenge Steinbrüchen, Torfstichen sowie Sand- und Schottergruben etwa 2,6 Millionen Tonnen.Mit der neuen Durchführungsverordnung wird dem Land die Möglichkeit eingeräumt, ein Konzessionsverfahren einzuleiten. Landesrat Frick erklärt: „Dies ist für den Fall gedacht, dass der Grundeigentümer kein Interesse an einem Abbau auf seinem Grund hat. Das Land kann dann ein Konzessionsverfahren beginnen, wobei der von der Landesregierung ermächtigte Konzessionsinhaber dem Grundeigentümer eine mit Durchführungsverordnung festgelegte Entschädigung zu entrichten hat.“
Die neuen Bestimmungen sehen neben der konkreten Abwicklung des Verfahrens zur Genehmigung der Abbautätigkeit auch die periodische Überarbeitung des Landesplans für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche vor. Mittels Durchführungsverordnung wird die Anwendung einiger im Landesgesetz Nr. 7 von 2003 „Bestimmungen zu den Gruben, Steinbrüche und Torfstiche“ enthaltener Artikel geregelt.
Sollte die Landesregierung am Montag die Durchführungsverordnung gut heißen, wird diese dann zur Überprüfung dem Rechnungshof weitergeleitet und tritt anschließend am 15. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
SAN