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Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger: Großes Kontingent für Südtirol
LPA - 79.500 Quoten für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern hat die italienische Regierung mit Dekret des Ministerpräsidenten letzthin genehmigt. „Insgesamt hat Südtirol ein Kontingent erhalten, das größer ist als das angeforderte“, freut sich Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi.
Das gesamtstaatliches Kontingent für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern, also Slowenien, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei, das 79.500 Quoten ausmacht, gilt sowohl für saisonale als auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse und wird wie im Vorjahr nicht vorab auf die einzelnen Regionen und Autonomen Provinzen aufgeteilt. Diese können aber auf das Kontinget zugreifen.Für das Personal aus Nicht-EU-Ländern erhält Südtirol 1600 saisonale Quoten und ein Kontingent von insgesamt 1100 nichtsaisonalen Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, davon 200 Quoten für den Haushalts- und Pflegebereich, 300 für das Baugewerbe und 600 für die übrigen Wirtschaftssektoren.
Für das Personal aus jenen Ländern, mit denen Italien Sonderabkommen im Bereich der Einwanderung getroffen hat – Albanien, Tunesien, Marokko, Ägypten, den Philippinen, Nigeria, Moldawien, Sri Lanka, Bangladesch und Pakistan – wird Südtirol ein Sonderkontingent von 260 nichtsaisonalen Arbeitsgenehmigungen zugewiesen.
Südtirol habe mehr Kontingente bekommen als erwartet, man könnte aber davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Einstellung von Mitarbeitern aus Ländern, mit denen Italien Sonderabkommen hat, nicht voll ausgeschöpft werde, meint Landesrätin Gnecchi. „Betriebe und Familien können erst am Tag nach der Veröffentlichung der Einwanderungsdekrete im Gesetzesanzeiger der Republik bei den zuständigen Arbeitsvermittlungszentren Arbeitsgenehmigungen für ausländisches Personal beantragen“, unterstreicht Helmuth Sinn, der Direktor der Landesabteilung Arbeit. Die Veröffentlichung der beiden Dekrete werde in den kommenden Tagen erfolgen.
Abteilungsdirektor Sinn weißt außerdem darauf hin, dass die Gesuche um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Staaten heuer ausschließlich mittels eingeschriebenen Briefs eingereicht werden können. Aus dem Poststempel muss neben dem Datum auch die Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein, um eine chronologische Reihung der Anträge zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen über die Abgabemodalitäten der Anträge um Arbeitsgenehmigung für Personal aus den neuen EU-Ländern und aus Nicht-EU-Ländern sowie alle Neuigkeiten zu den Kontingenten 2005 sind auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit abrufbar.
SAN