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Kfz-Steuer für 70.000 Fahrzeugbesitzer fällig - Letzter Termin am 31. Jänner

LPA - Noch bis zum Montag, 31. Januar 2005, haben 70.000 Südtiroler Fahrzeugbesitzer Zeit, die Kraftfahrzeugsteuer für ihr Fahrzeug zu bezahlen. Bei nahezu einem Viertel der rund 300.000 Südtiroler Fahrzeuge ist Ende Jänner die „Autosteuer“ fällig. Wer die Steuer übers Internet entrichtet, sichert sich die Teilnahme am Gewinnspiel „click & win“.

„Die vom Land eingehobene Besitzsteuer wird auch im Jahr 2005 nicht angehoben“, betont Finanzlandesrat Werner Frick. Zur Erinnerung an die bevorstehende Fälligkeit der Kfz-Steuer hat das Land erst kürzlich rund 70.000 Fahrzeugbesitzern ein Informationsschreiben zugesandt. Dabei weist das Land auf die verschiedenen Einzahlungsmöglichkeiten hin, insbesondere auf das Zahlungsmittel Internet, wo über die Homepage des Landesamtes für Abgaben www.provinz.bz.it/kfz-Steuer die Kfz-Steuer bezahlt werden kann. „Immer mehr Autobesitzer wählen diesen Weg der Überweisung. Er ist sicher, an keinen Ort gebunden und obendrein kostenlos“, sagt Frick.
An die Online-Zahlung gekoppelt ist das Gewinnspiel „Click & win“, das als zusätzlicher Anreiz für die Online-Überweisung der Kfz-Steuer gedacht ist. Wie bereits bei der vergangenen Fälligkeit im September werden unter allen Internet-Zahlern – Voraussetzung ist die pünktliche Einzahlung innerhalb 31. Januar 2005 - jeweils drei Preise verlost: ein Personal Computer, eine digitale Camera und ein DVD/DVX-Gerät, die von der Firma Mitas/MBM zur Verfügung gestellt werden.
Bezahlen kann man die Kfz-Steuer aber auch übers Telefon, beim italienischen Automobilclub ACI, bei der Post, bei ermächtigten Agenturen für Autoangelegenheiten und Tabaktrafiken. Neu in dem Informationsschreiben des Landes ist der Hinweis auf einen Benachrichtigungsdienst mittels E-Mail, der den Steuerpflichtigen über die nächste Fälligkeit der „Autosteuer“ erinnern soll. „Eine sinnvolle Dienstleistung für Auto fahrende Internet-Nutzer“, ist der Landesrat überzeugt.
Für ein Jahr von der Kfz-Steuer hingegen befreit sind alle Fahrzeugbesitzer, die sich ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter angeschafft oder einen solchen nachträglich einbauen haben lassen. Formulare für das Gesuch um Steuerbefreiung gibt es auf der Homepage des Landesamtes für Abgaben, beim Autokonzessionär oder im Landesamt. Gar drei Jahre lang keine Kfz-Steuer zu entrichten haben alle Besitzer eines mit Methangas betriebenen Fahrzeuges.
Sämtliche Informationen zum Thema Autosteuer können im Internet nachgelesen werden und zwar unter www.provinz.bz.it/kfz-steuer

SAN

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