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Erste-Hilfe-Maßnahmen
LPA - Für Südtirol ist der staatliche Termin vom 3. Februar 2005 für die Regelung der Erste-Hilfe-Maßnahmen in den Betrieben nicht verbindlich. Dies teilt das Landesassessorat für Gesundheitswesen mit.
In ihrer gestrigen Sitzung hat die Landesregierung entschieden, die Bestimmungen über die Erste-Hilfe-Maßnahmen in den Betrieben mit eigener Verordnung, abweichend von der staatlichen Norm, zu regeln. Es handelt sich im Wesentlichen um die Ausbildung der betriebseigenen Erste-Hilfe-Beauftragten und um die Erste-Hilfe-Ausrüstungen, die der Arbeitgeber bereitzustellen hat. Es soll auf die Eigenheiten und Notwendigkeiten der Südtiroler Betriebe eingegangen und eine möglichst unbürokratische Regelung beschlossen werden, welche die Erfordernisse der Betriebe mit den medizinisch- sanitären Vorgaben in Übereinstimmung bringt.Das Ministerialdekret, welches bereits am 3. Februar 2005 in Kraft tritt, ist also für die Betriebe, die in Südtirol ansässig sind, nicht verbindlich. Das Land wird mit eigener Verordnung demnächst die Modalitäten und Kriterien für die Umsetzung der Maßnahmen erlassen.
VFkp