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Pflegesicherung: Steuerzugschlag – kein ausgereiftes Konzept

LPA - Die Landesabteilung für Sozialwesen hat im Auftrag von Landesrat Richard Theiner den Gesetzentwurf von Georg Pardeller in Sachen Pflegesicherung überprüft. „Der vorliegende Vorschlag weist derzeit erhebliche Lücken auf. So ist er steuerrechtlich derzeit nicht umsetzbar und der wichtige Bereich der Pflegesicherung und Pflegeleistungen ist nicht konkretisiert“, heißt es von Seiten des Abteilungsdirektors Karl Tragust. Darüber hinaus gibt das Ressort für Sozialwesen zu bedenken, dass ein Einkommenssteuerzuschlag erfahrungsgemäß insbesondere für Arbeitnehmer Nachteile bringe.

„Die Finanzierung des Pflegefonds über einen regionalen IRPEF-Zuschlag ist mit den derzeitigen staatlichen Steuergesetzen nicht umsetzbar. Darüber hinaus ist der Vorschlag unzureichend, um den notwendigen Finanzbedarf sicher zu stellen. Zudem ist bei allfälligen nationalen Steuersenkungen die nachhaltige Finanzierung des Pflegefonds gefährdet“, erklärt der Direktor der Landesabteilung Tragust.
„Die von Georg Pardeller vorgeschlagene Finanzierung über einen IRPEF-Zuschlag bringt wesentliche soziale Nachteile für die Arbeitnehmer“, unterstreicht Tragust. Dies vor allem deshalb, weil der Vorschlag auf einer bereits heute sozial unausgewogenen staatlichen Einkommenssteuergrundlage ansetzt und damit vorhandene Ungerechtigkeiten noch zusätzlich verstärkt werde. Zudem genüge es nicht nur das Einkommen zu bewerten, sondern es müsse laut Abteilungsdirektor Tragust auch die Vermögenssituation muss berücksichtigt werden.
Der Vorschlag des Ressorts für Sozialwesen enthalte hingegen vier Beitragskategorien und habe den Vorteil, dass Familienlasten berücksichtigt werden. „Kinderreiche Familien können durchaus auch ganz oder teilweise befreit werden. Über 160.000 Personen würden keinen Beitrag bezahlen, 22.500 Personen 90 Euro, Personen mit sehr hohen Einkommen 270 Euro und die restlichen Personen würden 180 Euro bezahlen“, präzisiert Tragust. Dies habe Landesrat Theiner bereits mehrfach deutlich gemacht.
„Die Konzentration des Vorschlages von Pardeller auf die Finanzierung greift zu kurz“, sagt Tragust. Vielmehr gehe es darum, die Pflegeleistungen konkret zu definieren und sicher zu stellen. Der vom Assessorat für Sozialwesen ausgearbeitete Gesetzentwurf enthalte geeignete Maßnahmen die die Pflegebereitschaft der Familie unterstützten. „Diesbezüglich hat der Landtagabgeordnete Pardeller in seinem Entwurf keine konkreten Vorschläge gemacht“, meint der Abteilungsdirektor.
„Trotz aller Diskussionen ist es vorrangig, dass es gelingt, möglichst rasch ein Gesetz zur Sicherung der Pflege zu verabschieden“, betont Tragust abschließend.

SAN

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