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Verhandlungen über Arbeitsvertrag der Allgemeinmediziner

(LPA) Eine stärkere Einbeziehung in die Präventionskampagnen des Landes, eine verbesserte Regelung der Erreichbarkeit und eine verstärkt auf die erbrachten Leistungen zielende Entlohnung sind die Eckpfeiler der Verhandlungen zur Erneuerung des Arbeitsvertrages, die die Vertreter des Landesressorts Gesundheitswesen derzeit mit jenen der Allgemeinmediziner führen.

Gemeinsam mit jenen der Sanitätsbetriebe kamen die Vertreter des Ressorts von Landesrat Richard Theiner heute am späten Nachmittag mit den Gewerkschaftern der Allgemeinmediziner zusammen, um über den neuen Arbeitsvertrag der Ärzte zu verhandeln. Für die Allgemeinmediziner mit dabei waren Fabio Tobaldin und Walter Clementi von den konföderierten Gewerkschaften, Luigi Rubino, Domenico Bossio und Peter von Sontagh (FIMMG). Bei dem Treffen ging es in erster Linie darum, die öffentliche Verhandlungsposition darzulegen und die Vertreter der Allgemeinmediziner mit den diesbezüglichen Forderungen zu konfrontieren.

So ging es allgemein um die Aufwertung des Berufsprofils des Hausarztes sowie um Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für den Bürger. Konkret sollen die Hausärzte verstärkt im Rahmen von Präventionsprojekten, etwa im Bereich der Ernährung und Bewegung mitarbeiten, sie sollen aber auch bestimmte Leistungen (Medikation, Nähen von oberflächlichen Wunden, Entfernung von Wundnaht) erbringen. Darüber hinaus soll im Sinne der Bürgerfreundlichkeit die Erreichbarkeit des Arztes verbessert werden. Weiters möchte man die Bildung von Gemeinschaftspraxen als Zusammenschluss von wenigstens zwei, höchstens aber sechs Hausärzten noch mehr fördern. So können die Praxen wenigstens vier Stunden täglich geöffnet bleiben. Mindestens dreimal wöchentlich sollten darüber hinaus Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr angeboten werden.

Ähnlich wie im Vertrag der Krankenhausärzte vorgesehen, will das Land die Entlohnung des Hausarztes in Zukunft verstärkt an die Leistung koppeln. So wird ein Teil der Vergütung nur bei Erreichen von bestimmten Leistungs- bzw. Qualitätsindikatoren zuerkannt. Deshalb muss der Aufgabenbereich des Hausarztes klar und verbindlich definiert werden. Nur bei nachgewiesener Notwendigkeit sollen die Patienten zudem an Fachärzte und an fachärztliche Strukturen weitergeleitet werden.

Geht es nach den Vorstellungen der Verhandlungsdelegation der öffentlichen Hand, soll der Hausarzt auch stärker in die Pflege der Patienten einbezogen werden. Das heißt der Hausarzt betreut seine Pflegepatienten, je nach Bedarf, in Zusammenarbeit mit dem Krankenpflegedienst, mit anderen Fachkräften des Sozial- bzw. Gesundheitsdienstes sowie in besonders schweren Fällen in Zusammenarbeit mit Fachärzten der zuständigen Krankenhausabteilung.

chr

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