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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 7. März 2005
LPA - Ausführlich hat Südtirols Landesregierung heute über Änderungen am Landesraumordnungsgesetz debattiert. Die Diskussion wurde allerdings noch nicht beendet. Genehmigt wurden der Aktionsplan für ein eSüdtirol und die Durchführungsverordnung für Kleinkinderbetreuungsstätten.
IRAP-BETRÄGE FÜR GEMEINDENÜber 17 Millionen Euro wird das Land Südtirols Gemeinden im Sinne des diesjährigen Abkommens zur Gemeindenfinanzierung rückerstatten. Es handelt sich dabei um den Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer I.R.A.P., der den Gemeinden zusteht. Die einzelnen Beträge wurden heute von der Landesregierung den 116 Gemeinden zugewiesen. Mit 3,2 Millionen Euro kann die Gemeinde Bozen rechnen. Schlusslicht ist Proveis mit 5100 Euro.
eSÜDTIROL-AKTIONSPLAN
Der Aktionsplan eSüdtirol 2004-08, den die Landesabteilung Informatik gemeinsam mit der Südtirol Informatik AG ausgearbeitet hat, ist von der Landesregierung heute genehmigt worden. Der Plan zielt auf den Ausbau der Informationsgesellschaft und des so genannten eGovernements ab. Dazu sind einerseits infrastrukturelle Maßnahmen notwendig – wie die Verlegung von Glasfaserkabel -, andererseits müssen technische Schritte gesetzt und juridische Fragen geklärt werden, damit die öffentliche Verwaltung bis zum Jahr 2008 – wie geplant – 90 Prozent der Bevölkerung Südtirols erreicht. „In meiner Regierungserklärung habe ich dieses Ziel bereits aufgezeigt“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder, „wir wollen bis 2008 in diesen Bereich 30 Millionen Euro investieren, um zu erreichen, dass 90 Prozent der Bevölkerung ans Netz angeschlossen werden und sich Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Behördengänge ersparen können.“
SCHUTZHÜTTENSANIERUNGEN
Da ein Teil der Schutzhütten, die derzeit vom italienischen Alpenverein CAI geführt werden, ab dem Jahr 2010 vom Land übernommen werden wird, wurden in jüngster Zeit notwendige Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf die lange Bank geschoben. Heute traf die Landesregierung einen Beschluss, der es nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder ermöglichen werde, „wenigstens die notwendigsten Sanierungen zu machen“. Demnach wird das Land, wenn es eine Schutzhütte übernimmt, an der Sanierungsarbeiten vorgenommen wurden, für eine eventuell noch nicht abgelaufene Amortisierungszeit aufkommen. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsarbeiten zuvor von der Landesverwaltung genehmigt wurden.
SCHULREFORM AUF LADINISCH
Auch die ladinische Schule wird im kommenden Schuljahr 2005/06 die Schulreform erproben. Nachdem die Landesregierung die Vorgaben für die italienische und deutsche Schule bereits beschlossen, verabschiedete sie heute auf Vorschlag von Landesrat Florian Mussner die Vorgehensweise für die ladinischen Grund- und Mittelschulen. Erprobt werden somit auch an den ladinischen Schulen der individualisierte Unterricht mit Kern-, Wahlpflicht- und Wahlfächern und der individuellen Lernbegleitung durch einen Tutor sowie - beschränkt auf die ersten drei Grundschulklassen die Portfolio-Bewertung. Festgelegt wurden die Stundentafeln für das kommende Schuljahr. Demnach umfasst der wöchentliche Unterricht an den ersten drei Grundschulklassen 29 Stunden (25 Kern-, ein Wahlpflicht- und drei Pflichtfachstunden), an den vierten und fünften Grundschulklassen 30 Stunden (27 Kern-, zwei Wahlpflicht- und zwei Pflichtfachstunden) und an den Mittelschulen 32 Stunden (29 Kern-, eine Wahlpflicht- und zwei Wahlfachstunden). Vorgezogen werden soll der Englischunterricht: zunächst auf die fünfte Grundschulklasse und 2007/08 auf die vierte Klasse mit je zwei Wochenstunden. „Dieses Ziel schwebt uns auch für die deutsche und italienische Schule vor“, so der Landeshauptmann, „derzeit ist es jedoch wegen des Mangels an Englischlehrpersonen nicht möglich.“ Für die Erprobung der Schulreform an der ladinischen Schule sollen vier zusätzliche Lehrpersonen eingesetzt werden.
GLURNS: NEUER LANDSCHAFTSPLAN
Der erste Landschaftsplan der Stadtgemeinde Glurns ist heute von der Landesregierung verabschiedet worden. Da das Gemeindegebiet zu einem großen Teil im Bereich des Nationalparks Stilfser Joch liegt, hatte man bisher angesichts der für den Park geltenden Schutzbestimmungen von dem Erlass eines eigenen Landschaftsplanes abgesehen. Der vorliegende Plan betrifft nur jene Flächen, die außerhalb des definitiven Parkgebietes liegen. Dabei wurde die bereits in die Wege geleitete neue Parkabgrenzung zu Grunde gelegt. Als Bannzone werden im Landschaftsplan das Vorfeld der Glurnser Stadtmauern, der feuchte Talboden mit Auresten südlich der Stadt und die Ausläufer des Schuttkegels der Malser Haide ausgewiesen. Als Biotop besonders geschützt wird der Glurnser Anteil der Schludernser Au, durch den das bereits 1976 ausgewiesene Biotop "Schludernser Au" mit den ausgedehntesten Schwarzerlenbestände Südtirols vervollständigt wird.
KINDERTAGESSTÄTTEN
Kindertagessstätten sind neben den Kinderhorten und den Tagesmüttern die dritte Alternative zur Betreuung von Kleinkindern bis zu drei Jahren, deren Tätigkeit das Land fördert. Die Förderung solcher Tagesstätten ist eine der Maßnahmen des Landes zur Förderung der Familien. Heute befasste sich die Landesregierung mit der von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Durchführungsverordnung für diese Betreuungseinrichtungen, die nun dem Rat der Gemeinden zur Begutachtung unterbreitet wird. Im Sinne des vorliegenden Entwurfs sind die Gemeinden für die Errichtung der Tagesstätten zuständig, mit der Führung können Sozialgenossenschaften betraut werden. Das Land will gemeinsam mit den Gemeinde die Führungskosten bestreiten, woobei auch die Nutznießern ihren Teil beisteuern werden. Bei der Bemessung der Gebühren, die die Eltern zu entrichten haben, muss das Harmonisierungsdekret angewandt werden, das heißt, sie sind einkommens- und vermögensabhängig. „Die Gemeinden können bei der Abrechnung der Führungskosten auch vier Prozent der Investitionen für eine Finanzierung durch das Land geltend machen“, erklärte heute der Landeshauptmann.
RAUMORDNUNGSGESETZ WIRD GEÄNDERT
„Die große Reform des Urbanistikgesetz ist noch in Vorbereitung; doch müssen am geltenden Gesetz einige Änderungen vorgenommen werden, um Bürokratie abzubauen, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Spekulationen vorzubeugen“, kündigte Landeshauptmann Durnwalder eine heute von der Landesregierung beschlossene Gesetzesänderung an. Der Änderungsentwurf dürfte in Kürze von der Landesregierung endgültig genehmigt werden, geht dann zum Rat der Gemeinden zur Begutachtung, bevor sich der Landtag mit damit befasst. Durch die heute vereinbarten Gesetzesänderungen sollen zum einen die auch italienweit vorgeschriebenen Gefahrenzonen in den Bauleitplänen verankert werden; für Wohnbauzonen soll eine Erhöhung des Bauvolumens und der Bautenhöhen vorgesehen werden, um den Ausbau von Dachwohnungen zu ermöglichen; eine Bauleitplaneintragung für E-Werke soll künftig erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von Amts wegen erfolgen; die Erschließungskosten sollen von den Gemeinden um bis zu 15 Prozent erhöht werden können; die Zusammensetzung der Baukommissionen soll neu definiert werden; wie vom Landtag vorfordert, werden auch die Hagelnetze im Raumordnungsgesetz berücksichtigt und Richtlinien für ihre Verwendung vorgesehen; schließlich soll der Spekulation im Bereich der Erweiterung von Gastbetrieben und dem Verkauf konventionierter Wohnungen ein Riegel vorgeschoben werden; Stiegenhäuser sollen nur hausextern verlaufen können, wenn sie zwei Stockwerke verbinden, ansonsten sind sie im Inneren anzusiedeln, wofür es eine Kubaturgutschrift gibt; erschwert werden soll die Aussiedlung von Bauvolumen, abgeschafft der so genannte Ruinenartikel.
jw