News / Archiv

News

Südtiroler Gleichstellungsrätinnen zu Besuch bei Staatspräsident Ciampi

LPA - Eine Delegation von Gleichstellungsrätinnen aus ganz Italien hat Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi am heutigen Welttag der Frau (8. März 2005) in Rom empfangen. Auch die beiden Südtiroler Gleichstellungsrätinnen Christine Walzl und Elida Erioldi haben den Staatspräsidenten im Quirinalpalast besucht.

Mit vielen Frauen, die sich für die Rechte anderer Frauen einsetzen, nämlich den Gleichstellungsrätinnen aus dem ganzen Staatsgebiet, haben Staatspräsident Ciampi und die für die Chancengleichheit zuständige Ministerin Stefania Prestigiacomo heute den Weltfrauentag in Rom begangen.
Beim Empfang des Staatspräsidenten, im Quirinalpalast in Rom waren auch die kürzlich von der Landesregierung ernannten Südtiroler Gleichstellungsrätinnen Walzl und Erioldi mit dabei. „ Es war ein besonderes Treffen. Beeindruckt hat mich vor allem die Rede des Staatspräsidenten in der er von der Entwicklung unserer Gesellschaft sprach, in die die Frauen verstärkt miteinbezogen werden sollen“, sagt Walzl. In verschiedenen Bereichen würden immer mehr Frauen die ausgeschriebenen Wettbewerbe gewinnen, sagte Ciampi. Auf der anderen Seite aber zeige sich diese Tatsache jedoch bei der Präsenz der Frauen in der Arbeitswelt noch nicht, meinte der Staatspräsident. Ciampi habe außerdem gesagt, dass es für die Frauen noch viele Hindernisse zu überwinden gäbe besonders was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt, sagt Walzl. Deshalb appellierte Ciampi auch an die Männer, die Frauen bei der Familienarbeit zu unterstützten. Die Südtiroler Gleichstellungsrätinnen Walzl und Erioldi nutzten das Treffen in Rom auch, um mit den Gleichstellungsrätinnen anderer Provinzen Erfahrungen auszutauschen und aktuelle Probleme zu diskutieren.
Die Gleichstellungsrätin hat die institutionelle Aufgabe, mit gezielten Maßnahmen die Arbeitswelt der Frauen zu verbessern und frauen-spezifische Lebensbedingungen am Arbeitsplatz zu fördern. Sie ist Mitglied mit Sitz und Stimme in der Landesarbeitskommission und ist Rechtsvertreterin von diskriminierten Arbeitnehmerinnen vor Gericht oder bei Arbeitsstreitigkeiten. Außerdem ist die Gleichstellungsrätin berechtigt, vor Gericht zu klagen, indem sie jede Art von direkter oder indirekter Diskriminierung einer oder mehrerer Frauen am Arbeitsplatz beim Arbeitsgericht anzeigt.

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap