Aushändigung des Erhebungsbogens


Das Einstufungsteam trägt alle wichtigen Informationen zum Bedarf an Pflege und Betreuung in einen Erhebungsbogen (genannt V.I.T.A.-Bogen) ein.

Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie des Erhebungsbogens zu erhalten, der bei der Einstufung ausgefüllt wurde. Der Erhebungsbogen enthält eine Reihe von sensiblen Daten. Zu Schutz der pflegebedürftigen Person kann er nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags ausgehändigt werden.

Für die Anfrage um Einsichtnahme steht die Vorlage „Antrag um Aushändigung des Einstufungsbogens“ zur Verfügung. Die Verwendung der Vorlage ist nicht verpflichtend. Es kann auch ein formloses Schreiben erstellt werden, das alle notwendigen Angaben enthält.

Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterzeichnet werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person (bzw. der gesetzlichen Vertretung) beizulegen.  

Die pflegebedürftige Person (oder gesetzliche Vertretung) kann auch eine andere Person beauftragen, falls sie den Erhebungsbogen nicht persönlich abholen kann. Diese Beauftragung muss immer schriftlich durch eine Vertretungsvollmacht erfolgen. In diesem Fall muss zusätzlich zum eigenen Ausweis auch eine Kopie des Personalausweises der beauftragten Person beigelegt werden.

 

Es gibt drei Möglichkeiten, das Dokument zu erhalten:

  • Das Dokument kann persönlich im Amt für Pflegeeinstufung (Zimmer 472, 4. Stock) in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen abgeholt werden. Für die Kopien sind Sekretariatsspesen zu entrichten.
  • Der Antrag erfolgt über eine persönliche zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) der antragstellenden Person oder der zur Entgegennahme des Erhebungsbogens beauftragten Person. Der Erhebungsbogen wird dann via PEC-Mail zugestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dabei keine Kosten.
  • Sie beauftragen ein Patronat, den Antrag einzureichen, und können das Dokument dann im Patronat abholen.