Haus des Sozialen und der Gesundheit:

Haus des Sozialen und der Gesundheit:

Das Land Südtirol plant, im Jahr 2027 ein neues Gebäude am Bozner Boden neben dem bestehenden Landhaus 12 zu eröffnen, das neben Büros für Landesämter auch Organisationen aus den Bereichen Soziales und Gesundheit beherbergen soll.

Die Landesregierung hat am 18. Juni 2024 die Bekanntmachung für das Auswahlverfahren der Organisationen genehmigt, denen Räumlichkeiten im „Haus der Sozialen und der Gesundheit“ zugewiesen werden sollen. Die entsprechenden Ansuchen sind bis zum 31. Juli 2024 von den Organisationen im Bereich Soziales beim Amt für Menschen mit Behinderungen und von den Organisationen des Bereichs Gesundheit beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen einzureichen.

Die interessierten Organisationen müssen als Voraussetzungen unter anderem die Vorgaben für die Beitragsvergabe erfüllen und Tätigkeiten der Beratung, Selbsthilfe oder Interessensvertretung für Betroffene und Patientinnen / Patienten ausüben. Wichtig ist weiters, dass die Organisationen gemäß dem Prinzip der Zusammenarbeit bereit sind, Räumlichkeiten, Geräte und Transportmittel gemeinsam zu nutzen.

 

>> öffentliche Bekanntmachtung für die Auswahl der gemeinnützigen privaten Körperschaften des Sozialbereichs und der privaten Rechtssubjekte des Gesundheitsbereichs, denen Räumlichkeiten im "Has des Sozialen und der Gesunhdheit" zugewiesen werden sollen (hier herunterladen)

 

>> Anfrage für die Zuweisung eines Platzes im Haus des Sozialen und der Gesundheit (hier herunterladen)