Hauptinhalt
Organisationen
Träger des freiwilligen Landeszivildienstes sind öffentliche oder private Organisationen und Körperschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) sie verfolgen keine Gewinnabsicht,
b) sie üben ihre institutionelle Tätigkeit in einem der Tätigkeitsfelder laut Art. 4 Absatz 2 des LG 19/2012 aus,
c) sie verfügen über Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte oder Tätigkeiten,
d) sie können eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit aufweisen,
e) sie haben ihren Sitz in Südtirol und üben ihre Tätigkeit im Land aus,
f) sie sind im Landesverzeichnis der Träger des freiwilligen Landeszivildienstes eingetragen.
Organisationen oder Körperschaften, die vorwiegend oder ausschließlich wirtschaftliche, politische oder religiöse Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, dürfen keine Freiwilligen beschäftigen.
Eintragung in das Landesverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis oder Löschung aus demselben sowie Anträge auf Änderung der im Landesverzeichnis erfassten Daten müssen innerhalb 31. März eines jeden Jahres beim Amt für Kabinettsangelegenheiten eingebracht werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt „Vordrucke“.
Ausschreibung
Die Organisationen und Körperschaften reichen innerhalb der in den entsprechenden Ausschreibungen angegebenen Fristen und mit den dort angeführten Modalitäten die Projekte beim Amt für Kabinettsangelegenheiten ein.
(Letzte Aktualisierung: 24.11.2014)