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Freiwillige

Freiwilligen Landeszivildienst leisten können Jugendliche im Alter von 18 bis 28 Jahren.

Die Bewerbung muss direkt bei den Organisationen, welche ein Projekt einreichen, abgegeben werden.

  • Versicherung: alle Freiwilligen werden haftpflicht- und unfallversichert. Die entsprechenden Kosten gehen jeweils zu Lasten des Trägers, bei welchem die Freiwilligen im Einsatz sind.
  • Ausweis für die freiwilligen Dienste: die Freiwilligen erhalten einen Ausweis, in welchem der von ihnen zu leistende freiwillige Dienst, die Dauer desselben sowie der Träger vermerkt werden. Der Ausweis ist Rechtstitel für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Guthaben, Vergünstigungen und Anerkennungen.
  • Leistungen der Gesundheitsdienste: ambulante Fachleistungen des Landesgesundheitsdienstes, welche mit der Ausübung des entsprechenden freiwilligen Dienstes zusammenhängen, sind für die Freiwilligen kostenlos.
  • Kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Freiwillige können nach Vorweisen des Ausweises die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der Autonomen Provinz für die Dauer des Dienstes kostenlos benützen.
  • Ermäßigter Eintritt zu den Landesmuseen bei Vorweisen des Ausweises.
  • Verpflegung und Unterkunft: die Träger können den Freiwilligen auch Verpflegung und Unterkunft bieten, diese Kosten gehen zu Lasten der Träger.
  • Spesenrückvergütung: die monatliche Spesenrückvergütung beträgt 450,00 €.

Der Einsatz der Freiwilligen begründet im Sinne des Art. 4, Abs. 1 des LG vom 19. November 2012, Nr. 19 kein Arbeitsverhältnis.

(Letzte Aktualisierung: 17.07.2018)


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