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Freiwillige

Voraussetzungen

Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen,

  • die nicht jünger als 29 Jahre sind,
  • ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben,
  • die italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • die Voraussetzung für die Ausübung der zu übernehmenden Dienste mitbringen, wobei es den Trägern obliegt, die jeweils erforderliche Befähigung festzustellen.

Weiters können Ausländer und Ausländerinnen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten, den Dienst leisten.
Die Leistung des freiwilligen Sozialdienstes für Personen ab 29 Jahren ist mit keiner selbständigen oder nicht selbständigen beruflichen Tätigkeit vereinbar, die gleichzeitig bei derselben Organisation oder Körperschaft ausgeübt wird. 

Die interessierten Freiwilligen müssen sich direkt bei den Organisationen oder Körperschaften wenden, die anschließend den Antrag für den Einsatz stellen. Informationen zu den Organisationen und Körperschaften finden Sie in der Datenbank des Landes Südtirol.

Vergünstigungen und Vorteile

  • Versicherung: alle Freiwilligen werden haftpflicht- und unfallversichert. Die entsprechenden Kosten gehen jeweils zu Lasten des Trägers, bei welchem die Freiwilligen im Einsatz sind.
  • Ausweis für die freiwilligen Dienste: die Freiwilligen erhalten einen Ausweis, in welchem der von ihnen zu leistende freiwillige Dienst, die Dauer desselben sowie der Träger vermerkt werden.
  • Leistungen der Gesundheitsdienste: ambulante Fachleistungen des Landesgesundheitsdienstes, welche mit der Ausübung des entsprechenden freiwilligen Dienstes zusammenhängen, sind für die Freiwilligen kostenlos.
  • Kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Freiwillige können nach Vorweisen des Ausweises die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der Autonomen Provinz für die Dauer des Dienstes kostenlos benützen.
  • Verpflegung und Unterkunft: die Träger können den Freiwilligen auch Verpflegung und Unterkunft bieten, diese Kosten gehen zu Lasten der Träger.
  • Spesenrückvergütung: die monatliche Spesenrückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst wird von der Landesregierung festgelegt. Für das Jahr 2018 gelten folgende Beträge: 300,00 € netto bei 15 Stunden pro Woche; 360,00 € netto bei 20 Stunden pro Woche; 400,00 € netto bei 30 Stunden pro Woche. Die Freiwilligen erhalten monatlich diese Spesenrückvergütung direkt vom Träger.

(Letzte Aktualisierung: 04.07.2018)


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