Hauptinhalt
Allgemeine Informationen zur Akkreditierung
Organisationen, mit Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen, die freiwillige Zivildienstleistende aufnehmen wollen, müssen sich bei der Autonome Provinz Bozen, Amt für Kabinettsangelegenheiten, ab 1. Oktober 2014 akkreditieren. Die Formulare für die Akkreditierungsgesuche sind von dieser Internetseite herunter zu laden. Um in das Verzeichnis der akkreditierten Körperschaften aufgenommen zu werden, müssen die Körperschaften, den Besitz einer Internetseite, PEC und einer E-Mail Adresse vorweisen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Keine Gewinnabsichten verfolgen;
- Mindestens drei Jahre kontinuierliche Tätigkeit in einem oder mehreren der vorgesehenen Einsatzbereiche ausüben;
- Übereinstimmung zwischen den eigenen institutionellen Zielen und den unter Art. 1 des Gesetzes Nr. 64 angeführten Zielsetzungen;
- Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten im staatlichen Zivildienst in Bezug auf: Personal mit spezifischen Kenntnissen in Ausbildung und Tutoring der freiwilligen Zivildienstleistenden, soziale Betreuung und Monitoring der Zivildienstprojekte und Informatik.
Ist eine Organisation schließlich in dieses Verzeichnis eingetragen, kann diese innerhalb des vom staatlichen Zivildienstamt festgesetzten Termins Projekte einreichen. Die genehmigten Projekte werden in die Ausschreibung für die Auswahl von Freiwilligen eingefügt.
Es sind dann die Jugendlichen selbst, die bei Veröffentlichung der Ausschreibungen zur Auswahl von freiwilligen Zivildienstleistenden, unter den dabei angebotenen Projekten jenes auswählen, das ihnen am interessantesten erscheint und sich im Bereich ansiedelt, in dem sie den Zivildienst leisten wollen.
Um ein Akkreditierungsgesuch einreichen zu können, muss folgendermaßen vorgegangen werden:
- Den Vordrucke für den Zugang zum Informationssystem Helios (Mod. Rich) herunterlangen, in all seinen Teilen ausfüllen und ausschließlich mittels Fax an das staatliche Zivildienstamt senden (die Faxnummer finden Sie auf dem Vordruck).
- Abwarten bis man vom staatlichen Zivildienstamt an die im Vordruck angegebene E-Mail Adresse „User“-Code und „Password“ für den Zugang zum Informationssystem Helios zugesendet bekommt (innerhalb von 3 Arbeitstagen).
- In das Informationssystem Helios mit dem zugeteilten User-Code und Password einsteigen und alle notwendigen Informationen für die Akkreditierung in die gewünschte Kategorie eingeben (Gebrauchsanweisungen für das Informationssystem Helios finden Sie unter www.provinz.bz.it/zivildienst).
Die Eingabe der Daten und Informationen in das Informationssystem Helios muss vor der Zusendung der Unterlagen per Post erfolgen, da das Helios Programm über ein automatisches Kontrollsystem verfügt, das auf die Vorgaben dieses Rundschreibens bezüglich der Körperschaften und der „Berufsbilder“ abgestimmt ist und es die ansuchende Körperschaft hindert, bestimmte Fehler zu begehen, wie z. B. die Zusendung der Unterlagen an das falsche Amt. Zudem entwickelt das Informationssystem Helios bei der Dateneingabe der antragstellenden Einrichtung einen Code, der in den eigens vorgesehenen Stellen der papierenen Unterlagen eingetragen werden muss. Sobald in Helios alle Daten eingegeben wurden, muss die Funktion „presenta“ aktiviert werden. Um das Programm Helios korrekt benutzen zu können, stehen die Gebrauchsanweisungen auf der Datenbank Helios zur Verfügung. - Dem Amt bzw. der autonomen Provinz per Post das Akkreditierungsgesuch mit PEC übermitteln, das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden muss, ansonsten ist es ungültig. Der Vordruck 1/b ist für die Eintragung in das Landesverzeichnis. Dem Akkreditierungsgesuch sind alle vorgeschriebenen Dokumente, entsprechend der angeforderten Kategorie, beizulegen und in Helios einzufügen. Die vollständige Auflistung der erforderlichen Unterlagen ist für jede Kategorie einzeln angeführt.
Je nach Anzahl der Projektdurchführungsorte und der Höchstzahl an Freiwilligen pro Jahr, werden folgende Akkreditierungskategorien unterschieden:
- 4. Kategorie: von 1 bis 5 Projektdurchführungsorten, bis zu 20 Freiwillige
- 3. Kategorie: von 6 bis 25 Projektdurchführungsorten, bis zu 100 Freiwillige
- 2. Kategorie: von 26 bis 100 Projektdurchführungsorten, bis zu 400 Freiwillige
- 1. Kategorie: mindestens 100 Projektdurchführungsorten
(Letzte Aktualisierung: 18.11.2014)