Kulturgüter in Südtirol

Rete Civica dell’Alto Adige - Il portale della Pubblica Amministrazione

Schriftstück

1 Schreiben, Protokollblatt, Maschinenschrift, ital. und dt. Text, unterschrieben mit "Innerhofer", auf der 2. Seite befindet sich eine Liste mit Namen und daneben die jeweiligen Unterschriften.
Im Text geht es um den Artikel 96 des Polizeigesetzes, der bestimmt, dass ohne spezielle Ermächtigung der Ausschank von geistigen Getränken, z.B. Wein, Bier u.s.w. vor 10 Uhr an Wochentagen und vor 11 Uhr an Sonn- und Feiertagen untersagt ist. Während der Ausschankzeit ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die auf den Namen des Lizenzträgers lauten muss.

Objektbezeichnung:
Schriftstück
Inventarnummer:
4106121
Sammlung:
Innerhofer, Josef - Hotel Wenter, Graun
Datierung:
1933 - 1940
Dargestellter Ort:
Graun
Material:
Papier
Institution:
Touriseum - Landesmuseum für Tourismus - Schloss Trauttmansdorff
Maße:
Höhe 30.7 cm, Breite 20.7 cm
Schlagwort:
Gesetz, Alkoholische Getränke, Gasthaus

 

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