Investitionen

Eine finanzielle Förderung von Investitionen kann beantragt werden für

  • den Bau, Umbau, die Sanierung und Erweiterung von Infrastrukturen, welche als Sitz von Bibliotheken genutzt werden
  • den Ankauf von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für Bibliotheken
  • den Ankauf von technischen Geräten für Bibliotheken (z. B. EDV-Ausstattung, Fotokopiermaschine)

Der Bau, Umbau, die Sanierung und Erweiterung von Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden werden nicht mehr über das Amt für Bibliotheken und Lesen gefördert. Gemäß dem seit 2016 gültigen neuen Modell der Gemeindefinanzierung werden die bisher von den Ämtern für Bibliotheken der deutschen und italienischen Kulturabteilungen verwalteten Finanzmittel über einen bei der Abteilung Öffentliche Körperschaften angesiedelten Investitionsfonds zur Verfügung gestellt.

Die Fachämter stehen den Gemeinden aber auch weiterhin beratend und unterstützend zur Seite. Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der bibliotheksfachlichen Standards empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Einbeziehung der Fachämter.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Abteilung Örtliche Körperschaften vom 27.10.2016.

Ein eigenes Ansuchen für Investitionen ist ab einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt. möglich.

Ausgaben für kleinere Einrichtungsgegenstände und Geräte bis zu einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt. können im Ansuchen für Tätigkeit und Betrieb angeführt werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeiterin Verena von Guggenberg, Tel. 0471 413327, E-Mail: verena.guggenberg@provinz.bz.it.

Ihre Ansprechperson

Verena Pernthaler, Tel. 0471 413323
E-Mail verena.pernthaler@provinz.bz.it
täglich vormittags, Mi und Fr auch nachmittags