Tätigkeit und Betrieb
Bibliotheken können um Beiträge zur Finanzierung der Tätigkeiten und des Betriebes ansuchen, wenn sie unter anderem: keine Gewinnabsicht verfolgen, eine geeignete Organisation aufweisen und ihre Arbeit auf Grundlage von klar definierten Standards ausüben, ihre institutionellen Aufgaben und Zielsetzungen jenen des Bibliotheksgesetzes entsprechen, allgemein öffentlich zugänglich sind und bedarfsgerechte Öffnungszeiten gewährleisten, einen entsprechenden Bestand an Büchern und Medien besitzen und diesen laufend aktualisieren, einen angemessenen Erwerbungsetat aufweisen sowie jährlich eine Jahresstatistik vorlegen.
Anspruchsberechtigt sind außerdem auch Einrichtungen, Verbände und Komitees, wenn sie lesefördernde Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit bibliothekarischen Einrichtungen durchführen oder wenn sie die Bibliotheken betreuen und in ihrer Tätigkeit unterstützen.
Für kleinere Einrichtungsgegenstände und Geräte können Ausgaben im Ausmaß von max. 2.000,00 € inkl. MwSt. veranschlagt werden. Für diese Ausgaben müssen keine Kostenvoranschläge beigelegt werden.
Achtung: Für Investitionen, die diesen Betrag überschreiten, ist ein Ansuchen um Finanzierung von Investitionen einzureichen. Informationen und Vordrucke finden sie hier.
Ihre Ansprechperson
Verena von Guggenberg, Tel. 0471 413327
E-Mail verena.guggenberg@provinz.bz.it
Di und Do ganztags, Mi vormittags