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Qualität in Bibliotheken: Zahl von zweihundert Auditverfahren erreicht
Das System der Qualitätssicherung in den öffentlichen Bibliotheken hat sich etabliert und bewährt – zweihundertstes Audit in Bibliothek Schenna durchgeführt.
Gemeinsam mit den Bibliotheken haben das Amt für Bibliotheken und Lesen in der Kulturabteilung des Landes und der Bibliotheksverband Südtirol ein Qualitätssicherungsverfahren entwickelt, in dem Standards für bibliothekarische Tätigkeiten formuliert wurden und diese im Rahmen eines Audits auch überprüft werden.
An der Bibliothek Schenna wurde kürzlich das zweihundertste Auditverfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Die Bibliothek Schenna erhält somit im nächsten Jahr zusammen mit allen anderen Bibliotheken, die sich im Laufe des Jahres dem Qualitätssicherungsverfahren unterziehen, das Zertifikat, welches eine Gültigkeit von drei Jahren hat. Insgesamt verfügen zurzeit 66 Bibliothekssysteme in Südtirol über ein gültiges Zertifikat.
Das Auditverfahren
Die Idee, die hinter dem Qualitätssicherungsverfahren steckt, ist, dass man sich den "Blick von außen" organisiert und sich sagen lässt, wo nach gemeinsam vereinbarten Standards gearbeitet wird und wo man noch Optimierungspotenziale hat. Was in der Fachöffentlichkeit in Österreich, Deutschland und der Schweiz für Aufsehen gesorgt hat, ist die Tatsache, dass dieses Qualitätssicherungsverfahren auch für kleine ehrenamtliche Bibliotheken etabliert werden konnte und angenommen wurde.
Das Zertifizierungsverfahren auf der Basis eines Audits – also einer "Überprüfung" von außen – weist nach, dass die Bibliothek Qualität bietet und bestätigt dies durch ein Zertifikat. Die eigens ausgebildeten Auditorinnen kommen aus dem Landesamt für Bibliotheken und Lesen, dem Bibliotheksverband Südtirol und den Bibliotheken selbst, da sie die besten Expertinnen sind. Damit werden Betroffene zu Beteiligten gemacht, und die eingesetzten Strategien und Instrumente sind so aufbereitet, dass sie einfach zu handhaben sind und das Ziel einer auf Dauer lernfähigen Organisation erreicht werden kann.
Die Grundlage der Zertifizierung bilden die Qualitätsstandards für Bibliotheken, die von den Bibliotheken gemeinsam entwickelt wurden. Diese Standards werden regelmäßig an die sich ändernden Bedürfnisse der Bibliotheken im Rahmen einer Auditkonferenz angepasst. Die Auditkonferenz wird von den Auditorinnen gebildet. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur eine Weiterentwicklung der Standards, sondern auch des Qualitätsmanagementsystems insgesamt gegeben ist.
Gesteuert und organisiert wird der gesamte Zertifizierungsprozess vom Amt für Bibliotheken und Lesen. Bibliotheken melden sich selbst zum Audit an. Auf der Basis von schriftlichen Unterlagen, eines Rundganges durch die Bibliothek vor Ort sowie eines Fachgesprächs mit der Bibliotheksleitung wird bewertet, ob auf der Grundlage der Standards gearbeitet wird, wo es Abweichungen oder Optimierungspotenziale gibt. Umgekehrt können gute Ansätze für andere Bibliotheken "fruchtbar" gemacht werden. Im anschließenden Gespräch mit der Bibliotheksleitung – an dem häufig auch Kulturreferenten oder Bürgermeister selbst teilnehmen – werden Defizite und Entwicklungschancen bzw. auch gut gelöste Anforderungen besprochen. Unterschiedliche Positionen werden dabei im Bericht vermerkt. Der Bericht wird an das Amt für Bibliotheken und Lesen übermittelt mit dem Vorschlag gegebenenfalls das Zertifikat auszustellen.
Die bisherigen Erfahrungen
Der Qualitätsansatz im Bibliothekswesen wird überwiegend als positiv wahrgenommen. Nicht nur Bibliothekarinnen betonen, dass sich der Stellenwert innerhalb der Gemeinde ändert, wenn man auf das Qualitätszertifikat verweisen kann, insbesondere, wenn es in einem entsprechenden Rahmen an die politisch Verantwortlichen übergeben wird. Auch Kulturreferenten unterstreichen, dass die eigene Ortsbibliothek anders – professioneller – wahrgenommen wird, wenn deutlich wird, dass die Bibliothek sich einem Zertifizierungsverfahren unterzogen hat.
Einige Bibliothekarinnen meinen, dass es gut tut, sich dem Blick von außen zu stellen und sich sagen zu lassen, was positiv wahrgenommen wird und was man vor lauter Betriebsblindheit gar nicht mehr wahrnimmt. Einhellig ist man in dem Fachbereich der Meinung, dass der Aufwand, sich einem Audit zu unterziehen, nicht zu unterschätzen ist und sich dadurch das Denken ändert, nämlich: bisher Gemachtes auf eine neue, stärker strukturierte Grundlage zu stellen und bibliothekarische Tätigkeit stärker auf der Basis von Konzepten zu dokumentieren und weiter zu entwickeln.
Quelle: LPA
SF