Präventiver Schutz archäologischer Güter (orange und gelbe Zonen)
Wie von Art. 10 des Landesgesetzes für Kulturgüter vom 18. Juli 2023, Nr. 14 vorgesehen, hat die Landeskonservatorin auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse mit Dekret Nr. 7305/2024 die Parzellen festgelegt, auf denen das Vorhandensein archäologischer Güter nachgewiesen ist und jene, in denen das Vorhandensein archäologischer Güter mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann.