Denkmäler sind Kulturgüter
Die betreffenden Kulturgüter müssen mindestens 50 Jahre alt sein
Denkmäler sind eingebettet in Raum und Landschaft
Eigentumsübertragungen müssen der Abteilung Denkmalpflege mitgeteilt werden
Die Ein- bzw. Ausfuhr von unter Schutz gestellten Kulturgütern bedarf einer Genehmigung
Jahresberichte des Landesdenkmalamtes