EHEMALIGES BAHNHOFGEBÄUDE
- Verwaltungsgemeinde:
- EPPAN AN DER WEINSTRASSE
- Katastralgemeinde:
- EPPAN
Bp. 662
Das Bahnhofgebäude richtet sich offensichtlich nach einem Typus der Überetscher Bahn, denn es weist denselben Grundriss und dieselben architektonischen Merkmale des 2008 unter Denkmalschutz gestellten Kalterer Bahnhofsgebäudes auf. Nach der Auflassung der Eisenbahn im Jahre 1965 wurde das Gebäude auch als Maleratelier genutzt. Im Zuge der darauffolgenden Sanierung durch die STA wurden alle originalen Fenster durch PVC-Fenster mit Holzoptik ersetzt. Von der originalen Bausubstanz sind die süd-ostseitige offene Veranda mit ihrer kunstvoll geschnitzten Holzkonstruktion, einige noch erhaltene Böden aus großformatigen Porphyrplatten sowie mehrere Innentüren noch vorhanden. Das Dachgeschoss und die Kellerräume befinden sind noch im Originalzustand. Der ostseitige Veranda-Anbau wurde abgetragen und originalgetreu wiederaufgebaut. Zusammen mit dem denkmalgeschützten ehem. Grandhotel "Hocheppan" und dem Sitz der Kellereigenossenschaft St. Michael wurde das Bahnhofsgebäude im Ensembleschutzplan der Gemeinde Eppan als "Ensemble 32 - St. Michael, ex Bahnhof" ausgewiesen. Im Jahre 2014 wurde die Schablonenmalereien an der Decke des ehemaligen Bahnhofsbuffets von einem Restaurator freigelegt. Für diese Arbeit wurde von Seiten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler ein Beitrag gewährt. Im April 2019 hat die Autonome Provinz Bozen die Liegenschaft der Gemeinde Eppan unentgeltlich abgetreten. Im Erdgeschoss des Gebäudes sind heute das Mobilitätszentrum, Gemeindeämter (Lokalpolizei) und eine Bar untergebracht. Das Obergeschoss ist unbewohnt. Das Gebäude weist folgende bautypologischen Elemente auf: Mittelrisalit mit Rundbogentüren an der Eingangsseite, niedere Seitenflügel, nach Süden hin Veranda. Mehrere Decken mit schabloniertem Dekor, zum Teil freigelegt.
Unterschutzstellung
BLR-LAB 324 vom 12/05/2020
KULTIS ID: 50623
Legende:
- DM/MD Decreto Ministeriale/Ministerial Dekret
- D.G.P./B.L.R Delibera della Giunta provinciale/Beschluß der Landesregierung