Restaurator/-innen
Laut Art. 29 Absatz 6 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter (Dlgs 42/2004) dürfen dekorierte Oberflächen in und an denkmalgeschützten Baudenkmälern sowie die beweglichen denkmalgeschützten Güter nur von in das vom MiC (Ministero della Cultura) geführte Verzeichnis eingetragenen und damit staatlich anerkannten Restaurator/-innen und mit diesen zusammenarbeitenden Restaurierungstechnikern bearbeitet werden. In die Kategorie dieser reglementierten Facharbeiter für Bau- und Kunstdenkmäler, wie vom Art. 9bis des Dlgs 42/2004 (am 30.10.2020 ergänzt) festgelegt, fallen:
- Restaurator/-innen von Bau- und Kunstdenkmälern
- Restaurierungstechniker/-innen für Bau- und Kunstdenkmäler
ACHTUNG: Die Eintragung in die vom MiC (Ministero della Cultura) geführten Verzeichnisse ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes.
Restaurator/-innen
Der/die Restaurator/in von beweglichen denkmalgeschützten Objekten und von dekorierten Oberflächen von denkmalgeschützten Bauwerken ist der/die Facharbeiter/in, der/die den Konservierungszustand feststellt und direkte und indirekte Maßnahmen ergreift, um die Schadensprozesse zu begrenzen und die Konservierung unter Beibehaltung des kulturellen Wertes zu sichern.
Das ajourierte Verzeichnis der staatlich zertifizierten Restaurator/-innen finden Sie unter diesem Link: https://professionisti.beniculturali.it/elenchi.
Restaurierungstechniker/-innen
Der/die Restaurierungstechniker/-in von Kulturgütern ist der/die Facharbeiter/in, der/die als Mitarbeiter/in des Restaurators/der Restauratorin tätig ist. Selbständige Entscheidungen sind eng an seine/ihre technischen Zuständigkeiten gebunden. Unter Anleitung und Kontrolle des Restaurators/der Restauratorin führt er direkte und indirekte Maßnahmen aus, um die materiellen Schadensprozesse zu begrenzen und die Konservierung der Güter zu sichern. Er/Sie garantiert die korrekte Ausführung nach methodologischen und operativen Anweisungen und trägt die Verantwortung für die Pflege des Arbeitsplatzes und der Geräte, bereitet die für die Eingriffe notwendigen Materialien laut methodologischen Anweisungen des Restaurators/der Restauratorin vor.
Das ajourierte Verzeichnis der staatlich zertifizierten Restaurierungstechniker/-innen finden Sie unter diesem Link: https://professionisti.beniculturali.it/elenchi.
D.M. 26 maggio 2009, n. 86. Regolamento concernente la definizione dei profili di competenza dei restauratori e degli altri operatori che svolgono attività complementari al restauro o altre attività di conservazione dei beni culturali mobili e delle superfici decorate di beni architettonici, ai sensi dell'articolo 29, comma 7, del decreto legislativo 22 gennaio 2004, n. 42, recante il Codice dei beni culturali e del paesaggio.