Steuerliche Begünstigungen
Für die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sind Steuerbegünstigungen bezüglich der Gebäudeerträge vorgesehen. Aufgrund der sich häufig ändernden Gesetzesbestimmungen in diesem Bereich empfiehlt sich aber eine Rücksprache mit den zuständigen Körperschaften, der Agentur für Einnahmen oder einem Steuerberater.
Außerdem besteht für die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude die Möglichkeit, die Kosten für Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Denkmälern von der Einkommensteuer abzusetzen.