Vermittlung an die Öffentlichkeit
Zu den Kernaufgaben des Amtes für Bodendenkmäler gehört neben dem Schutz, der Dokumentation und der Konservierung archäologischer Güter auch die Vermittlung. Es gilt, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für den Wert des archäologischen Erbes zum Verständnis der Vergangenheit sowie für die Gefahren, die dieses Erbe bedrohen, zu wecken und weiterzuentwickeln. Das archäologische Erbe trägt wesentlich zur Kenntnis der Menschheitsgeschichte bei (Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes).