Ämter und Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung

Abteilung Raumordung/Landesraumordnungskommission

Die Provinz Bozen besitzt ebenso wie die Provinz Trient seit dem Autonomiestatut von 1948 primäre gesetzgeberische Zuständigkeit für Urbanistik und Bebauungspläne. Diese Zuständigkeit wurde so ausgelegt, dass die Gemeindebebauungspläne und die über das Provinzterritorium nicht hinausgehenden Raumordnungspläne mit Landesgesetz genehmigt werden müssen. Der praktische Wert dieser Zuständigkeit wurde erst im Laufe der Jahre offenbar und in den Brennpunkt gerückt, seitdem es zum Programm der Zentralregierung gehört, im Sinne der Verfassung die "Wirtschaftsprogrammierung" und damit zusammenhängend die entsprechende Raumordnung durchzuführen. 1959 wurde vom Ministerrat die entsprechende Durchführungsbestimmung für die Provinz Bozen erlassen und im gleichen Jahr wurde das Assessorat für Volkswohnbau, Raumordnung und Landschaftsschutz eingerichtet, das von 1959 bis 1988 von Dr. Alfons Benedikter geleitet wurde. Aus dieser Zeit stammen die meisten Akten, die jedoch nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Raumordnung und dem Volkswohnbau stehen. Es kommen auch Themen wie Sozialfürsorge, Sport, Rundfunk und Fernsehen, Post und Telekommunikation, Unterlagen zu verschiedenen Betreffen und die Ablage des ehemaligen Leiters des Amtes für Raumplanung Dr. Frieder Hofer hinzu.

Z: 1935-1993
U: 142 Archivkartons
E: erschlossen

PT