Beiträge

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Die Eigner/innen und Träger/innen privater und kirchlicher Archive von historischer Bedeutung sowie von historischen Bibliotheken können für Verzeichnungs- und Erschließungsvorhaben, für Restaurierungen, Archiveinrichtungen, Notfallmaterialien und sachgerechte Behältnisse sowie für Digitalisierungen finanzielle Beiträge beantragen.

Voraussetzung ist die Ermächtigung der Maßnahmen durch die Landeskonservatorinonservator, ein positives Gutachten durch die Archivleitung, ferner eine Kostenbeteiligung der Eignerin/Trägerin bzw. des Eigners/Trägers und deren/dessen Bereitschaft, ihre/seine Archive und historischen Bibliotheken für Forschungsvorhaben oder berechtigte Belange zugänglich zu machen.

Die genauen Kriterien wurden mit Beschluss Nr. 1171 vom 17.12.2024 (Abschnitt 6, Art. 54–60) festgelegt:

Die Gesuche sind bis 30. April 2025 an das Landesarchiv in Bozen, Armando-Diaz-Straße 8/B, zu richten. Die Vergabe von Beiträgen wird von den Mitarbeiter/innen des Landesarchivs nach Rücksprache mit den Eigner/innen bzw. Träger/innen vor Ort geprüft und erfolgt nach Relevanzkriterien.

Die Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.