Beiträge für Archiveigner

Beiträge für Archiveigner

Die Eigner/innen und Träger/innen privater und kirchlicher Archive von historischer Bedeutung sowie von historischen Bibliotheken können für Verzeichnungs- und Erschließungsvorhaben, für Restaurierungen, Archiveinrichtungen, Notfallmaterialien und sachgerechte Behältnisse sowie für Digitalisierungen finanzielle Beiträge beantragen.

Voraussetzung ist die Ermächtigung der Maßnahmen durch die Landeskonservatorin/den Landeskonservator, ein positives Gutachten durch die Archivleitung, ferner eine Kostenbeteiligung der Eignerin/Trägerin bzw. des Eigners/Trägers und deren/dessen Bereitschaft, ihre/seine Archive und historischen Bibliotheken für Forschungsvorhaben oder berechtigte Belange zugänglich zu machen.

Die genauen Kriterien wurden mit Beschluss Nr. 1171 vom 17.12.2024 (Abschnitt 6, Art. 54–60) festgelegt:

 

Beitragskriterien [PDF 512 kb]

 

Die Gesuche sind jeweils bis 31. März an das Landesarchiv in Bozen, Armando-Diaz-Straße 8/B, zu richten. Die Vergabe von Beiträgen wird von den Mitarbeiter/innen des Landesarchivs nach Rücksprache mit den Eigner/innen bzw. Träger/innen vor Ort geprüft und erfolgt nach Relevanzkriterien. Das neue Antragsformular wird in Kürze zur Verfügung stehen.