Beiträge für Archiveigner
Die Träger privater und kirchlicher Archive von historischer Bedeutung können für Erschließungsvorhaben und Archiveinrichtungen finanzielle Beiträge beantragen.
Gefördert werden vornehmlich Verzeichnungs- und Katalogisierungsarbeiten sowie Restaurierung.
Voraussetzung ist ein positives Gutachten durch die Archivleitung, ferner eine Kostenbeteiligung des Archivträgers und dessen Bereitschaft, seine Archive für Forschungsvorhaben oder berechtigte Belange zugänglich zu machen.
Die genauen Kriterien wurden mit Beschluss Nr. 4618 vom 28.12.2007 festgelegt.
- Beitragskriterien [PDF 512 kb]