Ämter und Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung

Amt für Landschaftsschutz

Das Landschaftsschutzgesetz vom 25. Juli 1970, Nr. 46,begründet in den Artikeln 8 und 12 das Verfahren zur Genehmigung von landschaftlichen Eingriffen sowie das Verfahren bezüglich jener Eingriffe, die der Landesverwaltung vorbehalten sind und die diesbezüglichen Rekursmöglichkeiten. Der große Aktenbestand beinhaltet alle Projekte, die im Zeitraum 1974-1985 durchgeführt bzw. abgelehnt worden sind.

Z: 1974-1985
U: 884 Archivkartons
E: erschlossen

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