Archivale des Monats
Mai 2014: Hartwig von Hauenstein verkauft zwei Eigenleute
Familienarchiv Wolkenstein-Trostburg
Die Eigenleute bildeten eine zahlenmäßig umfangreiche Gruppe in der überwiegend agrarisch geprägten mittelalterlichen Gesellschaft Tirols. Im Gegensatz zu den Freien waren diese Eigenleute Eigentum ihrer Leibherren, die frei über sie verfügen konnten. Eigenleute durften etwa nur mit Zustimmung ihres Herrn heiraten, ihre Kinder waren wiederum unfrei, selbst wenn ein Elternteil frei war. Vermählten sich zwei Eigenleute, die zwei verschiedenen Herren gehörten, so wurden ihre Kinder zu gleichen Teilen den Hörigenverbänden (familiae) der beiden Herren zugeschlagen.
Eigenleute konnten von ihrem Herrn auch an einen anderen Herrn verkauft werden. So verkauft in Kastelruth Hartwig von Hauenstein laut der hier vorgestellten Urkunde vom 1. September 1322 aus dem Archiv Wolkenstein-Trostburg seinen Eigenmann Heinrich den Premayr und dessen Tochter Irmgard um 20 Pfund Berner Münze an Eckhart von Vilanders. Eigenleute wurden zumeist in der Landwirtschaft eingesetzt, wo sie eine Hofstelle bewirtschafteten, von der sie ihrem Herrn gewisse Abgaben und Frondienste zu leisten hatten.
Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts nehmen in den Urkunden in Tirol die Hinweise auf Eigenleute signifikant ab, um die Mitte des 16. Jahrhunderts war die Leibeigenschaft hier - bis auf wenige Enklaven - verschwunden, während sie in einigen anderen Territorien des Alten Reichs noch bis ins 18. Jahrhundert fortbestand.
Evi Pechlaner
PT
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