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Martin von Payrsberg und Sophia von Breisach schließen die Ehe (27. Jänner 1521)

Archiv Payrsberg, Nr. 466

Payrsberg, Nr. 466

Eheschließungen waren für den Adel der frühen Neuzeit ein wichtiges Instrument, um Netzwerke mit anderen Geschlechtern gleichen oder höheren Ranges zu knüpfen, um Gut und Geld auszutauschen. Ein detailliert ausformulierter Heiratsvertrag war dabei von zentraler Bedeutung. Er regelte die finanziellen Verhältnisse der Eheleute, vor allem der Braut während der Ehe ebenso wie ihre potentielle Versorgung als Witwe.
Auch in dem zwischen Martin von Payrsberg und seiner dritten Ehefrau Sophia von Breisach im Jänner 1521 geschlossenen Heiratsvertrag steht die Regelung von Geldangelegenheiten im Mittelpunkt. Sophia, Tochter des verstorbenen Marquard von Breisach und der ebenfalls bereits verstorbenen Blanka von Arco, wird bei Vertragsabschluss durch zwei Vormünder vertreten. Als Heiratsgut standen der Braut aus ihrem väterlichen und mütterlichen Erbteil 1500 rheinische Gulden zu, die ihr Bruder Franz aufzubringen und wofür Sophia einen Erbverzicht zu leisten hatte – eine in Adelskreisen gängige Praxis, die das Vermögen der Familie vor Zerstückelung bewahren sollte. Das Heiratsgut sollte Franz von Breisach innerhalb eines Jahres bar auszahlen oder in Form von Zinsen und Gülten überschreiben.
Zusätzlich zum Heiratsgut stand einer Braut auch eine Ausfertigung in Form von Bargeld, Schmuck, Kleidung oder Hausrat zu. Sophia wurden 300 Gulden zugesprochen, von denen jedoch der ihr bereits gehörende Schmuck abgezogen wurde. Dagegen versprach der Bräutigam eine Morgengabe in Höhe von 600 Gulden sowie Schmuck und verpflichtete sich, als Sicherheit für Heiratsgut und Morgengabe seinen Güterbesitz einzusetzen. Dieses Geld stand einer Frau nach dem Tod des Ehemannes als Witwenversorgung zur Verfügung und wurde nach Tiroler Landrecht gesondert vom Vermögen des Ehegatten weitervererbt, worauf auch im vorliegenden Vertrag Bezug genommen wird.
Der Heiratsvertrag wurde mit den Siegeln des Bräutigams, ferner des Trienter und Brixner Domherrn Sigmund von Thun, sowie der beiden Vormünder der Braut beglaubigt. Weitere Personen aus dem nahen Umfeld des Brautpaares werden als Zeugen genannt.
Nach langen, augenscheinlich glücklichen Ehejahren sicherte Martin von Payrsberg († 1551) in seinem Testament von 1546 seiner Frau nicht nur den gesetzlichen Witwenteil zu, sondern setzte sie wegen der ihm bewiesenen "lieb, trew vnd freundschafft" auch als "regiererin" seines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens ein. Sophia von Breisach verstarb nur wenige Jahre nach ihrem Mann 1558.

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