Archivale des Monats

Der lange Weg zur Südtiroler Sportautonomie

Mit dem 1983 verabschiedeten Sportstättenleitplan begann die konkrete Planung einer flächendeckenden Errichtung verschiedener Sportanlagen im gesamten Land (Abt. 27 Raumordnung, Nr. 663)

Im Minenfeld der Ideologien – Von den Turnvereinen zu den faschistischen Sportkorporationen

Nach dem Vorbild der deutschen Turnbewegung wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch in Tirol Turnvereine gegründet, die vor allem vom städtischen Bürgertum getragen wurden. Nach der Herrschaftsübernahme verfügte das faschistische Regime bereits 1926 die Auflösung der deutschnational ausgerichteten Turnvereine in Südtirol. Andere Sportvereinigungen wie Radsport-, Leichtathletik- oder Fußballvereine, die um die Jahrhundertwende entstanden waren, mussten ihren Namen ändern und wurden zwangsweise in das System der faschistischen Sportgruppen unter der Leitung und Aufsicht des Partito Nazionale Fascista eingegliedert.


CONI – Comitato Olimpico Nazionale Italiano

Das olympische Komitee für Italien, 1908 gegründet, wurde 1942 mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, die es auch nach Kriegsende ausübte und so über Jahrzehnte das Breiten- und Profisportgeschehen in Italien von Rom aus dominierte.


1945–1972: Vom zaghaften Neuanfang über das Landessportförderungsgesetz bis zur Gründung des VSS

Noch in den ersten Monaten nach Kriegsende wurden zahlreiche Südtiroler Sportvereine neu gegründet, der Freizeitsport wurde allmählich zu einem Massenphänomen. Jedoch gliederten sich viele dieser Vereine wegen des repressiven Führungsstils des CONI nicht in die regionalen Sportverbände ein. Um die Entwicklung des Sports in Südtirol trotzdem zu fördern, erließ die Landesregierung am 24. November 1960 das Gesetz Nr. 16 zur „Gewährung von Beiträgen und Unterstützungen an die kulturellen Einrichtungen für Leibeserziehung und Volkssport“. In der Folge entstanden neue Sportanlagen und im November 1970 konnte sich der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) konstituieren, dem sich viele lokale Vereine anschlossen.


Das Zweite Autonomiestatut und der neue Sachbereich „Sport- und Freizeitgestaltung“

Erst durch das Zweite Autonomiestatut erhielt die Provinz Bozen 1972 sekundäre Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten im Bereich „Sport und Freizeitgestaltung mit den entsprechenden Anlagen und Einrichtungen“. Der Bau von weiteren Sportanlagen wurde durch ein „Sportdarlehensgesetz“ (Nr. 32/1977) aufgegleist, 1983 und 1995 wurden Sportstättenentwicklungs- und Skipistenpläne erlassen. Ein eigenes Landesgesetz (Nr. 22/1983) regelte Errichtung und Förderung zahlreicher Freizeitvereine.


Verankerung der Sportautonomie

Langfristiges Ziel der Landesregierung und des Sportverbands war die Schaffung eigenständiger Landessportverbände und Fachsportkomitees, was zu Spannungen mit dem CONI und bis 1988 zur Rückverweisung gleich dreier Entwürfe von Landessportgesetzen führte. Erst in den Neunzigern sollte es nach langen Verhandlungen gelingen, Landessportverbände einzurichten. Durch eine um die Jahrtausendwende erfolgte Reform des CONI wurde die Südtiroler Sportautonomie festgeschrieben.

ep

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