Archivale des Monats

Autonomie und Bauernhöfe – Vom geschlossenen Hof zum Erbhof

1. Der Lobishof am Ritten im Jahr 1941. Der Hof erhielt 1988 den Erbhoftitel, Bildarchiv Mario und Benjamin Geat, Nr. 763.

Bauernhöfe spielten in dem bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts stark landwirtschaftlich geprägten Tiroler Raum eine tragende wirtschaftliche und soziale Rolle. Abgesehen von einigen Landstrichen, wo die Realteilung vorherrschte, galt seit dem 18. Jahrhundert das sogenannte Anerbenrecht: Dabei konnte nur ein Erbberechtigter einen Hof übernehmen, während die übrigen Erben, meist dessen Geschwister, nach Zahlung einer Geldsumme „weichen“ mussten, um eine Zerstückelung des Guts zu vermeiden. Dies sicherte dem Hoferben und seiner Familie zwar in der Regel ein wirtschaftliches Auskommen, andererseits zwang es die weichenden Erben in den Dienst als Knechte oder Mägde oder zur Abwanderung in die Städte.

 Durch das 1900 erlassene Tiroler Höfegesetz und die Einführung des „Geschlossenen Hofs“, der nur ungeteilt an den ältesten Sohn oder – bei Ermangelung männlicher Erben – an die älteste Tochter übergehen konnte, sollte vor allem der bäuerliche Mittelstand als Rückgrat des Landes gestärkt und geschützt werden.

 Im Südtirol, das ab 1919 Teil des Königreichs Italien war, wurden das Anerbenrecht und die Institution der geschlossenen Höfe mit der Übernahme des italienischen Zivilrechtskodex 1929 abgeschafft. Das faschistische Regime erhoffte sich dadurch eine Zersplitterung der festgefügten landwirtschaftlichen Strukturen. Obwohl damit eine Realteilung unter allen Erbberechtigten möglich war, hielten doch viele Familien am traditionellen Anerbenrecht fest.

 Die mit dem Ersten Autonomiestatut von 1948 erlangten Zuständigkeiten nutzte der Landesausschuss bereits 1954, um ein entsprechendes Höfegesetz zu erlassen, das sich eng an das Gesetz von 1900 anlehnte und den geschlossenen Hof wieder einführte. Die hergebrachte bäuerliche Struktur konnte damit vor großflächiger Zersplitterung geschützt werden.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sahen sich Hofbesitzer vor neue Herausforderungen gestellt, diesmal nicht so sehr rechtlich-politischer Natur, sondern vielmehr durch den sozialen Wandel und die zunehmende Landflucht. Die Stadt lockte mit der Aussicht auf ein komfortableres Leben und besseres Auskommen. Nun stellte sich oft nicht mehr die Frage, welcher Sohn oder welche Tochter den Hof übernehmen würde, sondern ob sich für diese Aufgabe überhaupt noch jemand fand.

Wohl auch um hier ein Zeichen zu setzen und dem Festhalten an der bäuerlichen Daseinsform eine gebührende Anerkennung zu bekunden, beschloss die Landesregierung 1982 im Zuge einer Novellierung des Höfegesetzes die Einführung der Erbhofauszeichnung, die es in Nordtirol bereits seit 1932 gab.

Jene Höfe, die seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie weitergegeben wurden, erlangen auf entsprechendes Ansuchen und auf der Grundlage einer historischen Recherche durch einen Beschluss der Landesregierung den Titel Erbhof. Die Hofeigner werden im Zuge eines öffentlichen Festaktes geehrt und erhalten eine Ehrenurkunde sowie eine Metallplakette, die am Haus angebracht werden kann. Weit mehr als 1100 Höfe haben seit 1982 den Erbhoftitel erhalten.

 

 

MP

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