Archivale des Monats
Totschlag im Gefolge des Kardinals Andreas von Österreich in Rom
Zur enntleibunng des Georg Morizen freyherrn zu Spaur und Valör
Die Kinder Ferdinands II. von Tirol und der Augsburger Bürgerstochter Philippine Welser waren aufgrund der morganatischen Ehe ihrer Eltern zunächst von fürstlicher Sukzession und Erbschaft ausgeschlossen (später sollten sie u. a. die Landgrafschaft Nellenburg besitzen, in der, nebenbei erwähnt, im 17./18. die Grafen von Welsperg, um die es hier auch gehen soll, als Landvögte fungierten). Daher musste Ferdinand frühzeitig alles daransetzen, seine Nachkommen entsprechend ausbilden und versorgen zu lassen, was sich jedoch in den Verhandlungen mit seinen Brüdern beziehungsweise seinem Neffen, Kaiser Rudolf, als sehr schwierig erwies. Eine beliebte und sichere „Versorgungsanstalt“ des Adels war seit jeher die Kirche, in der schließlich auch Andreas (1558–1600), Ferdinands Erstgeborener, untergebracht werden konnte.
Bereits 1576 erfolgte seine Ernennung zum Kardinal von s. Mariae novae. Unmittelbar danach rüstete er zur Romreise, auf der ihn ein Gefolge von 120 Personen, darunter dreißig Adelige, begleiten sollte. Am 24. April 1577 zog er in die Ewige Stadt ein, wo er für zwei ganze Jahre verweilte. Der Aufenthalt, aus den Finanzen der Tiroler Kammer gespeist, verschlang jedoch immense Geldmittel. Das erschwerte seinen Aufenthalt erheblich. Ferner war Andreas’ und seines Gefolges Verhalten auf dem römischen Parkett nicht immer dazu angetan, sich und seinem Stand Ehre zu machen; darunter litt selbstredend auch das Ansehen der Casa d’Austria.
U. a. hatte am 19. April 1578 der Truchsess des Kardinals, Christof (der Jüngere) von Welsperg – übrigens Vater des späteren Fürstbischofs Wilhelm – einen anderen von Andreas’ Gefolgsleuten, seinen Landsmann Georg Moritz von Spaur, auf dem Petersplatz im Streit erschlagen. Spaur wurde tags darauf auf dem Campo Santo begraben.
Der Streit zwischen den beiden Tiroler Familien setzte sich noch über ein Jahr fort, ehe sich die Parteien um der adelichen freunndtschafft willen verglichen und der Schiedsspruch (guetigen vertrags) des Lucas Römer, Landeshauptmanns an der Etsch, am 5. Mai 1579 ergehen konnte. Dass der Täter relativ milde davonkam, hat in erster Linie damit zu tun, dass die Tat als ungluckhsfaal bewertet, also nicht vorsätzlich verübt worden sein soll, und dass die gesamte Familie Welsperg um Verzeihung bat, die von der Familie des Opfers angenommen wurde.
Christof von Welsperg sollte dafür unter geistlichem Beistand Buße tun und sich gegenüber den Verwandten des Toten absenntiren, ihnen also möglichst aus dem Weg gehen. So schließt der Spruch: Damit sollen also bayde herrn vnnd partheyen fir sich selbs vnnd jnnamen jrer mituerwonnten vnnd baide adeliche freunndtschafften dieser entleubung vnnd derowegen gehabter ausprachenhalben vnnd was darinen beruert, nichts ausgenomen mit diesen guettigen vnd freundlichen spruch vnd vertrag auf ain stätts, ewigs ende mit einander veraint, verglichen, enntschiden vnnd vertragen sein vnd bleiben, solliches auch furtterhin ainer gegen dem andern nit mer anten, äfern noch rechnen, sonnder in ain ewigs vergessen stölln.
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