Archivale des Monats
Februar 2015: Der Streit um den Seewald auf der Villanderer Alm
Bestand Akten des Landeshauptmannschaftlichen Gerichts zu Bozen, Nr. 3547
Am 2. und 3. September 1733 führte eine landesfürstliche Kommission auf der Villanderer Alm einen Lokalaugenschein durch, nachdem sich die Einwohner der drei Villanderer Malgreien (Ortsteile) St. Valentin, St. Moritz und St. Stefan beim Landeshauptmannschaftlichen Gericht in Bozen über das Berggerichts- und Waldmeisteramt zu Klausen beklagt hatten, das im sogenannten Seewald auf der Villanderer Alm so viel Holz schlägern lasse, dass für die Dorfbewohner nicht mehr genügend Bauholz übrig bleibe.
Zu dieser Zeit hatte der Erzabbau im Klausner Revier seinen Höhepunkt längst überschritten, bereits im 17. Jahrhundert waren viele Gruben wegen mangelnder Rentabilität aufgelassen worden. Am Seeberg auf der Villanderer Alm dagegen wurde - freilich mit mäßigem Erfolg - weiter nach Blei und Zink geschürft. Dies führte zu umfangreichen Abholzungen in den umliegenden Wäldern, da für den Betrieb der Schmelzöfen große Mengen an Brennholz benötigt wurden.
Nach längeren Verhandlungen erreichte das Landeshauptmannschaftliche Gericht schließlich 1734 einen Vergleich, der beiden Parteien eine weitere Nutzung des Waldes erlaubte.
Bei den Gerichtsakten befindet sich eine handkolorierte topographische Ansicht des Seehofes beziehungsweise des Seewaldes (s. Anhang), die 1671 anlässlich einer Verhandlung von Grenzstreitigkeiten zwischen Reinswald und Villanders entstanden war. Bei dem Markstein am linken Bildrand handelt es sich vermutlich um den sogenannten Bischofsstein auf der Guflreit, der die Grenze zwischen dem Hochstift Brixen sowie den tirolischen Gerichten Villanders und Sarntal markiert. Ein Zaun und einige Marksteine im Vordergrund zeigen die Grenze zwischen Reinswald und Villanders an, den Hintergrund dominiert die Villanderer Alm.
ep
PT
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