Archivale des Monats

November 1587 – Dienstinstruktionen für den Feldsaltner von Algund

Gemeindarchiv Algund, Nr. 9

Am 17. November 1587 erließ der Dorfmeister von Algund im Namen der Gemein und Nachbarschaft ein acht Punkte umfassendes gedÿnngßlibell, in dem die Aufgaben des neu bestallten Feldsaltners, sein Lohn und sein Anteil an den Strafgeldern festgeschrieben wurden. Im Gegensatz zum Weinbergsaltner, der nur eine bestimmte Zeit des Jahres mit dem Schutz der Weingärten beauftragt war, währte der Dienst des Feldsaltners nahezu das ganze Jahr über; seine huet, sein Saltnerbezirk, umfasste neben Weinbergen auch Obstanger und Äcker. Der Saltner sollte sich nit lanng an ainem orth verhallten, sondern auf ständigen Kontrollgängen die Fluren und das weidende Vieh beaufsichtigen, vor allem aber die Weinberge und Obstwiesen vor einbrechenden Kühen, Ziegen oder Schweinen schützen. Entdeckte der Saltner streunendes Vieh, so durfte er es pfänden, der Eigentümer hatte das Tier also mit einer festgesetzten Geldsumme auszulösen. Desgleichen durfte der Feldsaltner Personen, die sich widerrechtlich in den Fluren aufhielten und Früchte oder Weingartenholz zu entwenden versuchten, strafen, verdächtige Personen und pöse verwëgne leüth – es werden gardtknecht(e), also vagabundierende Landsknechte, zigeiner, vnnd annder dergleichen verdächtliche personen genannt – durfte er sogar aus dem Dorf vertreiben – notfalls auch unter Anwendung von Gewalt. Auch wer zu vngebürennden zeitten in die Güter fuhr und dabei etwa Schaden anrichtete, wurde bei Aufgriff vom Saltner bestraft. Weiters musste der Feldsaltner darauf achten, dass alle Gatter und Zugänge zu den Feldern, stets geschlossen waren, und die Dorfgemeinschaft vor Ausbrüchen des Mühlbachs oder anderer Fließgewässer warnen. Als Lohn standen dem Algunder Feldsaltner jährlich 26 Gulden Rheinisch zu, von denen ihm dreizehn an Georgi (23. April) und die restlichen dreizehn zu Andreae (30. November) ausbezahlt wurden. Für den Saltnerdienst kamen nur junge, ledige Männer mit einwandfreiem Leumund in Frage, die ihren Diensteid vor versammelter Dorfgemeinschaft abzulegen hatten. Das Amt des Feldhüters war in der frühen Neuzeit hochgeachtet, da der Schutz der Flur und der Feldfrüchte in einer bäuerlich-agrarisch geprägten Welt oberste Priorität hatte. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts mit Aufkommen des Tourismus wandelte sich in der öffentlichen Wahrnehmung das Bild des durch die Fluren ziehenden Saltners zu jenem folkloristischen Klischee des urigen Tirolers mit federgeschmückten und pelzverbrämten Kopfputz, der bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auf zahlreichen Ansichtskarten des Meraner Raumes zu finden war.

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