Archivale des Monats
Trinkwasser, Wasserwasser und Strom
Die Nutzung der öffentlichen Gewässer in Südtirol
Hatte die Provinz Bozen nach dem Krieg zunächst kein Mitspracherecht bei der Wassernutzung und Stromerzeugung, so erhielt sie im Zuge des Zweiten Autonomiestatuts von 1972 nicht nur die primäre Zuständigkeit im Bereich der Wasserschutzbauten sowie bei Bodenschutz und Lawinenverbauung, sondern auch weitreichende Kompetenzen bei der Nutzung und Verwaltung der öffentlichen Gewässer.
Bereits in einer Durchführungsbestimmung von 1973 (D.P.R. vom 20. Jänner 1973, Nr. 115) wurden dem Land alle öffentlichen Gewässer mit Ausnahme der Etsch, des Eisacks und Teilen der Drau übertragen; im Jahr darauf erhielt die Provinz außerdem sämtliche Befugnisse zu deren Schutz und Verwaltung (D.P.R. vom 22. März 1974, Nr. 381).
Mit dem Landesgesetz Nr. 40 von 1976 wurde das „Landeswasserbauamt“ gegründet, das später in „Amt für öffentliche Gewässer“ und schließlich in „Amt für (nachhaltige) Gewässernutzung“ umbenannt wurde. Ihm obliegt die Verwaltung jener Gewässer, die sich zur öffentlichen Nutzung eignen und daher in das Verzeichnis der öffentlichen Gewässer eingetragen sind. Für die Nutzung wird in Zusammenarbeit von Staat und Land ein Gesamtplan erstellt, für jede Ableitung und Nutzung müssen Interessierte eine Konzession beantragen und Gebühren entrichten.
Unser Trinkwasser wird aus Quellen und Tiefbrunnen geschöpft. Um Kontaminierungen etwa durch Pflanzenschutz- oder Düngemittel, Abwasserleitungen usw. zu vermeiden, wurden in den vergangenen Jahren sogenannte Trinkwasserschutzzonen geschaffen. Prinzipiell hat die Versorgung mit Trinkwasser stets Vorrang vor allen anderen Nutzungen, den größten Anteil an der Wassernutzung benötigt aber die Landwirtschaft, namentlich für die Beregnung von Grünland, Äckern, Obst- und Weingütern, daneben benötigen auch einige Industriezweige größere Menge an Wasser.
Bei der Übertragung der Gewässernutzung an das Land waren Großableitungen zur Erzeugung der elektrischen Energie ausdrücklich ausgenommen. Ab 1966 hatte die staatliche Energiegesellschaft ENEL die zahlreichen von italienischen Konzernen erbauten Kraftwerke übernommen und plante einen weiteren Ausbau der Stromerzeugung. Der Provinz Bozen war es lediglich erlaubt, kleinere Kraftwerke zu betreiben bzw. dafür Konzessionen zu vergeben. Dies änderte sich 1999 (D.P.R. vom 11. November 1999, Nr. 235), als nunmehr auch die Vergabe der Konzessionen für Großableitungen an die Autonome Provinz Bozen überging, in den folgenden Jahren wurden auch die Anteile des ENEL vom landeseigenen Energiedienstleister übernommen.
Dass Wasser ein überaus kostbares Gut ist, rückt in Zeiten schmelzender Gletscher und niederschlagsarmer Phasen wieder stärker ins Bewusstsein. Der Schutz und die verantwortungsvolle Nutzung öffentlicher Gewässer wird auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe der Autonomen Provinz Bozen sein.
ep
PT
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