Archivale des Monats

"Mer hernach im Sumer ongeúerlich vmb Sunbenntn"

Aus dem Protokoll des Prozesses gegen Barbara Pachlerin von 1540

Verfachbuch Sarntal 1540

Bereits in vorgeschichtlicher Zeit nachweisbar, haben die zweimal jährlich eintretenden Sonnenwenden (Solstitia) in Religion, Brauchtum und Mythologie einen hohen Stellenwert. Besonders zur Sommersonnenwende, die in Europa seit der Christianisierung zunehmend mit dem Fest des heiligen Johannes zusammenfällt, feiern Menschen den längsten Tag im Jahr in einer Vielzahl an unterschiedlich ausgeprägten Festen, verbunden mit vielen Bräuchen. Die Sonnenwende galt im Volksglauben als sagenumwoben und geheimnisvoll, eine Zeit, in welcher Hexen und Dämonen besonders nahe an die Menschen herantreten können.
Es kann daher nicht verwundern, dass unter den zahlreichen Anklagepunkten, die am 28. August des Jahres 1540 im Laufe eines Strafverfahrens ("Malafitz Recht") gegen Barbara, "des Chuennzn [Konrad] Páchlers in Wintlan [Windlahn], Gericht Serntal seßhafft eeliche Hausfraw", als "Vnholdin" erhoben worden sind, auch zwei angeblich an der [Sommer-]Sonnenwende verübte Verbrechen vorkommen. Die bemitleidenswerte Pachlerin gestand wohl unter Folter, ungefähr "vmb Sunbenntn" jeweils auf dem Auener Joch ("Awer Ioch") zwei Nutztiere "durch Teuffls Gspennst" verzehrt zu haben, und zwar ein Kalb des Pichlers auf Windlahn sowie eine Kuh, die dem Mandl in Gissmann gehörte.
Das Protokoll zu diesem von Rueland Kaboy aus Kastelruth geleiteten Verfahren ist im Verfachbuch des Gerichtes Sarntal aus den Jahren 15371540 enthalten, wurde offensichtlich erst nach dem durch den Meraner Henker auf der gewöhnlichen Richtstätte im Öttenbach vollzogenen Todesurteil verfasst und begründet die "Sage" von der "Pachler Zottl".

ht

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