Körperschaften, Organisationen, Verbände und Vereine

Akten der Höfekommissionen im Bezirk Bozen

Nach 1948 verfügte in Folge des ersten Autonomiestatuts die Regionalverwaltung über die gesetzgeberische Zuständigkeit bezüglich der geschlossenen Höfe. Das Gesetz über den geschlossenen Hof trat 1954 in Kraft. Zu den Organen, die durch das Höfegesetz von 1954 errichtet wurden, gehören die Höfekommissionen. In ihren Aufgabenbereich fällt u. a. die Bewilligung zur Bildung eines geschlossenen Hofes oder zur Auflösung eines solchen, die Genehmigung zur Abstückung von Teilen der mit dem Hof verbundenen Liegenschaften, usw.
Der Bestand enthält die Akten der örtlichen Höfekommission im Bezirk Bozen. Die im Bestand erwähnten Höfe liegen in den Katastralgemeinden Gries, Leifers, Zwölfmalgreien, Eppan, Kaltern und Terlan.

Z: 1954-1998
U: 29 Archivkartons
E: erschlossen
Zugang: eingeschränkte Zugänglichkeit

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