Landeshauptmann, Landesausschuss, Landtag
Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol Tätigkeitsberichte
Eine Volksanwaltschaft gibt es in Südtirol seit 1985. Südtirol war auch die letzte Provinz Italiens, die ein eigenes Verwaltungsgericht erhielt (1989). Südtiroler, die gegen Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung Einspruch einlegen wollten, mussten sich bis dahin an den Staatsrat in Rom wenden.
Die Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ist beim Südtiroler Landtag errichtet. Alle Behörden und Ämter der Landesverwaltung sowie die von dieser beauftragten Körperschaften können von der Volksanwaltschaft überprüft werden. Sie informiert, berät und vermittelt außerdem in Fragen, die das Gesundheitswesen, den Umwelt- und Naturschutz und Anliegen von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Die übergebenen Akten können in zwei Teilbestände aufgeteilt werden: Zum einen finden wir die Aktenablage der Institution selbst (Amtskorrespondenz, Tätigkeitsberichte, Tagungsunterlagen etc.), die aus Datenschutzgründen gesperrt bleibt, zum anderen enthält der Bestand eine große Anzahl von Tätigkeitsberichten der Volksanwaltschaften in anderen Provinzen, Staaten und Kontinenten.
Z: 1978-2003
U: 74 Archivkartons Tätigkeitsberichte
E: erschlossen
Zugang: eingeschränkte Zugänglickeit
PT