Verfachbücher

Die Bildung der tirolischen Ämter und Gerichte geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Sie waren zuständig für Rechtspflege, politische Verwaltung, Steuerverwaltung, für das bewaffnete Aufgebot sowie für eine gewisse Selbstverwaltung in wirtschaftlichen Belangen.
Seit dem ausgehenden 15. bzw. dem frühen 16. Jahrhundert wurden bei allen Gerichten Tirols Verfachbücher geführt, in die jene Protokolle bzw. Urkunden eingetragen („verfacht“) wurden, die dazu bestimmt waren, Rechtsänderungen im Besitzstand von Liegenschaften des Gerichtssprengels zu bewirken.
Das Verfachbuch wurde im Regelfall jahrweise durch ein alphabetisches Namensregister der Parteien erschlossen. 1869 werden dem eigentlichen Verfachbuch noch zwei weitere Abteilungen hinzugefügt: die Abteilung zur Eintragung der Grundentlastungs-Kommissions-Erkenntnisse (Verfachbuch II) und die Abteilung zur Einverleibung der Erkenntnisse der Servitutenregulierungskommission und der Regulierungsurkunden (Verfachbuch III). Im Südtiroler Landesarchiv werden die Verfachbuchbestände jener Gerichte verwahrt, deren Sprengel in der heutigen Provinz Bozen liegt.

Verfachbücher Eppan und Altenburg, 1539-1831

Verfachbücher des Gerichtes Eppan und Altenburg
Gerichtssprengel: St. Pauls, St. Michael, Girlan, Doss, Pizol (Berg), Perdonig, Missian, Unterrain, Gaid;
Enklaven anderer Gerichte: des Gerichtes Neuhaus: Höfe und Häuser in Missian, Unterrain, Gaid und Perdonig (1844 dem Gericht Kaltern zugeteilt); des Gerichtes Hocheppan: Höfe und Häuser in Missian, Unterrain, Gaid und Perdonig (1775 an das Gericht Eppan - Altenburg übertragen).
1810: Königreich Italien;
ab 1817: Landgericht Eppan und Altenburg;
1824: heimgesagt und 1827: mit dem Landgericht Karneid vereinigt;
1831: dem Landgericht Kaltern einverleibt.

Z: 1539-1831; (Mikrofilm: 1536-1540)
U: 281 Bände; Hypotheken-Vormerkrepertorien: 1811-1817; Register: 1817-1831
E: erschlossen

PT

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